Frage an Thomas Kutschaty von Ekkehard J. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Kutschaty,
es würde mich interessieren, was die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode unternimmt, um eine Gleichstellung der Hinterbliebenenversorgung in eingetragenen Lebenspartnerschaften zwischen Beamten und Angestellten herbeizuführen.
Ich bin Beamter und würde, wenn mein Lebenspartner verstirbt, von seiner Rentenversicherung "Witwer-Rente" erhalten.
Wenn ich versterbe, erhält mein Lebenspartner aus meiner Pension allerdings keine Witwer-Bezüge.
Dies empfinden wir nicht nur als ungerecht, sondern auch nicht nachzuvollziehbar.
Im Hinblick auf die Beantwortung der Frage verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
E. Jacobson
Sehr geehrter Herr Jacobson,
vielen Dank für Ihre Frage. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung hat die Landesregierung bereits einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht eingebracht. Das Ziel ist, dass die verbeamteten Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie deren Hinterbliebene genauso wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen den Familienzuschlag bzw. die Hinterbliebenenversorgung beanspruchen können. Der Gesetzesentwurf sieht eine Rückwirkung auf den 3. Dezember 2003 vor. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie der EU fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Rechtlich wäre für verschiedene Bereiche auch eine kürzere Rückwirkungsfrist möglich gewesen. Die Landesregierung setzt aber auf eine einheitliche Regelung und hat deshalb einen für alle gültigen Zeitpunkt für die Rückwirkung gewählt.
Den entsprechenden Gesetzentwurf - Drucksache 15/1269 - können Sie unter dem Link http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-1269.pdf?von=1&bis=0 herunterladen. Er wurde nach 1. Lesung einstimmig an den Haushalts- und Finanzausschuss - federführend - sowie an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation überwiesen.
Viele Grüße
Thomas Kutschaty MdL