(...) Die noch immer lodernden, nichtkontrollierbaren Flächenbrände in Russland und besonders die Brände in radioaktiv verstrahlten Regionen sind natürlich beängstigend. Dennoch ist das Szenario aufgrund der hier herrschenden Sicherheitsbestimmungen nicht auf Deutschland übertragbar. (...)
(...) Generell gilt, dass im Wehrersatzwesen und in der Nachwuchsgewinnungsorganisation grundsätzlich kein Anspruch auf eine Untersuchung durch einen Arzt gleichen Geschlechts besteht, da Ärzte in ihrer Funktion allgemein als neutrale Amtspersonen anzusehen sind. Folglich besteht mithin auch kein subjektiv öffentliches Recht der untersuchten Person darauf, dass auch das nicht die Untersuchung durchführende Hilfspersonal ausschließlich dem gleichen Geschlecht wie der Untersuchte angehört. (...)
(...) So besteht z.B. auch bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetzes, bei vertrauensärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Rentenbegutachtung oder bei amtsärztlichen Untersuchungen grundsätzlich kein subjektiv öffentliches Recht des Begutachteten auf Anwesenheit ausschließlich gleichgeschlechtlichen medizinischen Assistenzpersonals. Der Gesetzgeber hat selbst eindeutig klargestellt, dass er selbst die - auch zwangsweise bestimmte - körperliche Untersuchung einer Person durch einen andersgeschlechtlandersgeschlechtlichen Arzteinbar mit der Menschenwürde und dem Schamgefühl ansieht, sodass ein Eingriff in diese Rechte nur durch die reine Anwesenheit des medizinischen Assistenzpersonals nicht erkennbar ist. Nachteile entstehen den untersuchten Personen dadurch nicht. (...)
(...) Diese Leistung kann und wird mit De-Mail ab dem 01. (...) Dokumente müssen dann nicht mehr per Brief verschickt werden um eine Vertragsbindung einzugehen, sondern können ebenfalls per De-Mail übertragen werden. (...)
(...) Bei der Abstimmung zu der Einführung einer verpflichtenden Onlineanbindung in den Modellregionen der Ecard werde ich, wie auch meine Fraktion, mit ja stimmen. (...)
(...) Zu Ihrem Vergleich zwischen den Kürzungen der Besoldungsbezüge und der Erhöhung der Diäten Niedersächsischer Landtagsabgeordneter möchte ich an folgendes erinnern: Materielle Unabhängigkeit ist ebenso wie das Recht auf Immunität oder Indemnität eine unabdingbare Voraussetzung für parlamentarische Arbeit frei von Zwang und Einschüchterung. Und nur, wenn die Diäten eine ausreichende Existenzgrundlage bieten und der Bedeutung des Amtes gerecht werden, kann den Landtagsmitgliedern zugemutet werden, sich voll auf ihre Arbeit als Volksvertreter zu konzentrieren. Die Anpassung der Diäten an steigende Lebenshaltungskosten ist angesichts knapper öffentlicher Kassen immer ein heikles Thema. (...)