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Thomas Kossendey
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Frage von Axel K. •

Frage an Thomas Kossendey von Axel K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kossendey,

bezug nehmend auf das geschnürte Sparpaket der Bundesregierung ergeben sich aus meiner Sicht Anmerkungen und Fragen.
Speziell möchte ich auf die Thematik Stellenabbau Bundesbeamte und Soldaten sowie den Verzicht der Sonderzahlungserhöhung eingehen.
Ich selbst bin Bezügeempfänger Stufe A10.
Die Nichterhöhung der Sonderzahlung auf 5 % bedeutet, dass ich einen weiteren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung (seit 2006) ab 2011 leisten muss. In Zahlen heißt dies einen jährlichen Verzicht in Höhe von 840,00 Euro, d.h. bis 2015 eine Gesamtsumme in Höhe von 4200,00 Euro. Ob eine Wiederaufnahme der Sonderzahlungserhöhung ab 2015 stattfinden wird, wäre reine Spekulation. Wäre es nicht empfehlenswerter, dass man die Sonderzahlung nicht aussetzt, sondern dieses den Bezügeempfängern ganz streicht? Die jetzige „Sparmaßnahme“ führt zum Vertrauensverlust der Bundesregierung, stellt das DNeuG / Bundesbesoldungsgesetz in Frage und führt m.E. zur Dienstunzufriedenheit.

Dieses begründet sich weiterhin an der Streichung von 10.000 Beamten und 40.000 Soldaten. Mir stellt sich grundlegend die Frage, wie die zu verteilenden Aufgaben der wegfallenden Dienstposten zu schaffen sein sollen? Es besteht die Gefahr, dass die Arbeitsqualität in Arbeitsquantität umgewandelt wird. Auch dieses sind Punkte, die zu einer Unzufriedenheit führen können.

Völlig unverständlich -zu der derzeitig angespannten Haushaltslage- ist für mich der Sachverhalt, dass die Abgeordnetenbezüge / Diäten des Landtags Hannover für 152 Abgeordnete zum 01.07.2010 in Kraft tritt. Hier steigen die Diäten bis zum Jahresende um 405 Euro pro Abgeordneten. Diese Diätenerhöhung kostet dem Land / dem Staat in 4 Jahren ca. 3 Millionen Euro. Mich würde sehr interessieren, wie Sie eine Kürzung der Bezüge für Besoldungsempfänger und eine Erhöhung der Diäten für Abgeordnete verständlich und motivierend für Ihre Wähler (und für die betroffenen Beamten) begründen können.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Kadow

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Sehr geehrter Herr Kadow,

für Ihre Anfrage vom 09. Juni 2010 danke ich Ihnen.

Gerne werde ich Ihre Frage ausführlich beantworten, bitte Sie aber um ein wenig Geduld, da die Beratungen zum Sparpaket der Bundesregierung derzeit mit vielen Sonderterminen verbunden sind.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey

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Sehr geehrter Herr Kadow,

ich danke Ihnen noch einmal für Ihre Anfrage vom 9. Juni 2010 zu der ich
wie folgt Stellung nehmen möchte.

Solide Staatsfinanzen sind ein Grundpfeiler christlich-liberaler Politik. Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Mensch. Deshalb haben alle Maßnahmen Vorrang, die die Zukunftschancen für die Menschen in unserem Land verbessern: Investitionen in Bildung und Forschung, Investitionen in Wachstumskräfte, Investitionen in die Arbeitsplätze von morgen. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes leisten einen wesentlichen und anerkennenswerten Beitrag zur Stabilität von Staat und Gesellschaft. Gleichwohl ist es mit Blick auf die Belastungen anderer Bevölkerungsgruppen geboten, dass auch die Besoldungsempfänger des Bundes einen adäquaten Konsolidierungsbeitrag erbringen.

Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Fortdauer der Besoldungskürzung um 2.5 % (die sich durch Halbierung des „Weihnachtsgeldes" ergeben hatte) über den 31. Dezember 2010 hinaus und der Wiedereinführung einer pauschalen Stelleneinsparung um mehr als 10.000 Stellen bis zum Jahr 2014, wird der Bundeshaushalt nachhaltig entlastet.

Es steht außer Frage, dass zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung und der Streitkräfte eine dem Aufgabenumfang angemessene Stellenausstattung erforderlich ist. Deshalb bedarf es einer konzeptionell stimmigen Umsetzung der Kabinettsbeschlüsse, bei der die Betroffenen einbezogen werden.

Das Bundesministerium der Verteidigung prüft im Rahmen der derzeitigen Reformüberlegungen die Neuordnung der Strukturen der Bundeswehr gemessen an den Erfordernissen der Befähigung zum Einsatz. In diese Überlegungen sind auch die Organisation und Zusammensetzung der Streitkräfte einschließlich des Personalumfangs der verschiedenen Statusgruppen einbezogen. Dabei ist bis Anfang September 2010 aufzuzeigen, welche Folgen eine deutliche Reduzierung der Streitkräfte um bis zu 40.000 Berufs- und Zeitsoldaten für die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands, die Einsatz- und Bündnisfähigkeit, Fragen der Beschaffung, die Strukturen und den Gesamtumfang der Bundeswehr sowie die Wehrform und deren Ausgestaltung, hätte. Insofern bleibt das Ergebnis dieser Prüfung abzuwarten.

Zu Ihrem Vergleich zwischen den Kürzungen der Besoldungsbezüge und der Erhöhung der Diäten Niedersächsischer Landtagsabgeordneter möchte ich an folgendes erinnern: Materielle Unabhängigkeit ist ebenso wie das Recht auf Immunität oder Indemnität eine unabdingbare Voraussetzung für parlamentarische Arbeit frei von Zwang und Einschüchterung. Und nur, wenn die Diäten eine ausreichende Existenzgrundlage bieten und der Bedeutung des Amtes gerecht werden, kann den Landtagsmitgliedern zugemutet werden, sich voll auf ihre Arbeit als Volksvertreter zu konzentrieren. Die Anpassung der Diäten an steigende Lebenshaltungskosten ist angesichts knapper öffentlicher Kassen immer ein heikles Thema. Schon weil die Parlamente die Höhe der Diäten bestimmen, reagiert die Öffentlichkeit gern mit dem Vorwurf der Selbstbedienung. Aus diesem Grund lässt der Niedersächsische Landtag seit 1983 eine neutrale "Diätenkommission" darüber urteilen, ob die Abgeordnetenentschädigung angemessen ist.

Diese Kommission stützt ihren Vorschlag auf alle verfügbaren Wirtschaftsdaten. Vor den weiteren Entscheidungen des Parlamentes wird der Kommissionsbericht als Landtagsdrucksache veröffentlicht und so eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit bereits im Vorfeld ermöglicht. Damit wird eine größtmögliche Transparenz des Entscheidungsprozesses gewährleistet.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey