Frage von André W. • 04.08.2009
Antwort ausstehend von Thomas Jurk SPD
(...) Damit sehe ich auch kein Problem, dass meine Aussage gegen den Amtseid der sächsichen Verfassung verstößt. (...)
Sehr geehrter Herr Koseleck,
(...) In der Diskussion geht es doch um etwas ganz anderes: Ich stehe bei der Güterabwägung zwischen Freiheiten für Pädophile und Kinderschänder im Internet, die durch Zugangsbeschränkungen begrenzt werden, und dem Schutz unserer Kinder auf einer ganz klaren Position: Das Recht der Kinder steht vor dem Recht der Pädophilen. (...)
(...) Ich halte - nach den Erfahrungen der Weimarer Republik - diese unsere Verfassung für die beste, die Deutschland je hatte. (...)
Sehr geehrter Herr Mechter,