Frage an Thomas Jurk von Jörg P. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Jurk,
in einem Interview mit der Freien Presse haben Sie sich kürzlich wie folgt geäußert:
»Wenn wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf«
Verstehe ich Sie also richtig, dass es Ihnen egal ist, wenn ein Gesetz des Bundes gegen die Verfassung verstößt?
Verstehe ich Sie weiterhin richtig, dass der Zweck eines Gesetzes die Mittel heiligt?
Wie vereinbaren Sie die o.g. Haltung mit Artikel 61 der Verfassung des Freistaates Sachsen?
Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichem Gruß,
Jörg Pösse
Sehr geehrter Herr Pösse,
die Aussage, die Sie aus dem Zusammenhang heraus genommen haben, habe ich nicht in einem Interview gegeben, sondern in einem zweistündigen Chat mit Lesern der Freien Presse Chemnitz.
In diesem Chat wurde ich gefragt: Wieso schränkt die SPD die einfachsten Grundrechte durch die Internet-Zensur des Zugangserschwerungsgesetzes ein? Für mich verstößt die SPD damit gegen das Grundgesetz.
Meine Antwort darauf war: „Wenn Sie denn Recht hätten und wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderponografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderponografie das Leben schwerer machen. Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornografischen Bildern missbraucht wird, hat die Aktion das gelohnt.“
Sie werden mir wohl Recht geben, dass das einen ganz anderen Zusammenhang hat, als den den Sie verstanden haben. Ich bin selbstverständlich der Auffassung, dass die Internetsperren rechtskonform sind. Selbstverständlich bin ich nicht gegen die Abschaffung der Verfassung oder für den Verfassungsbruch. Ganz im Gegenteil: Ich halte - nach den Erfahrungen der Weimarer Republik - diese unsere Verfassung für die beste, die Deutschland je hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk
Sehr geehrter Herr Pösse,
Sie verstehen mich anscheinend wirklich falsch. Denn ich stimme nicht einem Gesetz zu, dass gegen die Verfassung verstößt, sondern ich stimme einem Gesetz zu, dass eben auf dem Boden dieser steht. Damit kann man mir auch nicht vorwerfen, dass es mir egal wäre, wenn ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt. Denn gerade als Spitzenkandidat der sächsischen SPD weiss ich aus der Geschichte heraus, dass es eben Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten waren, die stet für freiheitliche Rechte und Schutz der Verfassung eingestanden haben - als zu oft auch gegen Widerstand staatlicher Kräfte.
Damit sehe ich auch kein Problem, dass meine Aussage gegen den Amtseid der sächsichen Verfassung verstößt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk