Frage an Thomas Jurk von Frank W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Jurk,
ich zitiere aus Ihrer Antwort vom 04.08.2009: "Selbstverständlich bin ich nicht gegen die Abschaffung der Verfassung [...] "
Daraus entnehme ich: Sie sind nicht gegen die Abschaffung - also sind sie dafür.
Kann es sein, dass es sich bei diesem Satzteil um ein sehr schweres Versehen Ihrerseits handelt? Ist es nicht sehr unglücklich, dass Sie sich seitenlang gegen den Vorwurf der Verfassungsuntreue wehren müssen und nun dank eines "Versprechers" ausgerechnet die Ihnen vorgeworfene Gegenposition einzunehmen scheinen?
Bei so einem fatalen Widerspruch mögen Sie mir und den anderen Fragestellern unsere Hartnäckigkeit verzeihen.
Ihre Position zur Verfassungsmäßigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes ist mir durchaus klar geworden. Mir geht es aber nicht um das angesprochene Gesetz. Sie haben angedeutet, dass sie evt. gegen die Verfassung verstoßen würden, wenn dies zur Verfolgung von Pädophilen notwendig wäre.
Wieso versuchen Sie also zur Verteidigung darauf zu beharren, dass das Zugangserschwerungsgesetz verfassungstreu sei, wenn Sie in Zukunft erwägen würden, die Verfassung doch zu umgehen? Daraus kann ich lediglich entnehmen, dass Sie Ihre bisherige Arbeit als Politker stets im Einklang mit der Verfassung sehen - nicht aber Ihre Kommende.
Wie kann der Bürger sich sicher sein, dass Sie bei zukünftigen Streitthemen nicht wieder verfassungsfeindliche Positionen einnehmen?
Ich verstehe auch nicht, wieso Sie versuchen auf das Problem der sexuellen Gewalt gegenüber Kindern abzulenken. Was hat das mit unserem Grundgesetz zu tun? Das Grundgesetz macht bei Kinderpornographie keine Ausnahme. Diese Straftat muss schon auf anderem Wege bekämpft werden, aber doch nicht indem man das Grundgesetz umgeht.
Solange Sie also nur ausweichen und sich nicht klar davon distanzieren, dass Sie zur Strafverfolgung einen Verfassungsbruch erwägen würden, ist ihre Position meines Erachtens für einen Politker nicht tragbar.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Weissner