Frage an Thomas Jurk von Sebastian W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Jurk,
ich habe in keiner Weise das geplante Gesetz zu den Internetsperren bewertet oder einen Verfassungsbruch Ihrerseits hergeleitet. Ich habe lediglich Ihren Satz wiedergegeben, den ich gerne ein weiteres Mal zitiere:
"Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf."
Den Verfassungsbruch haben Sie also selbst hergeleitet. Nun zu meiner leicht abgewandelten Frage: Ist dies lediglich eine etwas unglückliche Aussage oder stehen Sie dazu, dass Sie gegen das Grundgesetz verstoßen würden, um Kinderpornografie zu bekämpfen?
Die Frage bezieht sich wohlgemerkt nicht auf das geplante Gesetz zu den Internetsperren, sondern einzig und allein auf Ihre Aussage, die ich nicht hergeleitet habe.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Weßling
Sehr geehrter Herr Weßling,
meine Position dazu ist klar: die SPD verstößt mit dem Gesetz nicht gegen das Grundgesetz. Das vorliegende Gesetz ist verfassungskonform. Die Selbstverständlichkeit, dass Artikel 1 des Grundgesetz den Schutz der Menschenwürde als oberstes Gebot ansieht und dies Grundlage unseres Rechtsstaates ist, habe ich möglicherweise nicht ausreichend ausgeführt.
Ich bleibe aber bei meiner festen Auffassung, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist. Pädophilen sollte es unmöglich gemacht werden, kinderpornografische Bilder aus dem Internet anzusehen oder herunterzuladen.
Bei der nötigen Güterabwägung zwischen Freiheiten für Pädophilie und Kinderschänder im Internet, die durch Zugangsbeschränkungen begrenzt werden, und dem Schutz unserer Kinder steh ich auf der Seite der Kinder.
Gerade die sächsische SPD war es, die unter meiner Führung letzten Herbst dafür gesorgt hat, dass wesentliche Punkte bei der Online-Überwachung aus dem Gesetzesentwurf von Herr Schäuble gestrichen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk