Frage an Thomas Jurk von Tobias S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Jurk,
im Zusammenhang mit der hier bereits vielfach erfolgten Nachfrage bezüglich Ihrer Haltung zum Grundgesetz geben Sie Ihr Zitat in den Antworten an Herrn P. und K. anders wieder, als das im Protokoll von ´freiepresse.de´ der Fall ist. Zum Vergleich:
freiepresse.de:
"Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf."
Thomas Jurk auf abgeordnetenwatch.de:
"Wenn Sie denn Recht hätten und wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderponografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf."
Wenn Sie den vorgenannten Personen vorwerfen, sie aus dem Zusammenhang oder falsch zu zitieren, wollen Sie also behaupten, dass die freiepresse.de das Protokoll Ihrer Äußerungen verfälscht hat?
Ferner wurden in der Debatte wiederholt wissenschaftliche und juristische Gutachten und Beurteilungen als ´unterirdisch´ bezeichnet oder schlicht missachtet. Jüngst hat der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes angemeldet. Wie wirkt sich das auf Ihre eigene Einschätzung der Situation (Zitat: "Ich bin selbstverständlich der Auffassung, dass die Internetsperren rechtskonform sind.") aus? Für den Fall, dass Sie an der zitierten Aussage festhalten, könnten Sie bitte Ihre juristischen Kompetenzen erläutern?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort im Voraus und verbleibe mit freundlichem Gruß,
Tobias Schepp
Sehr geehrter Herr Schepp,
für mich ist klar, dass das vorliegende Gesetz nicht gegen die Verfassung verstößt. Das Gesetz steht nicht im Widerspruch mit dem Gebot des Schutzes der Menschenwürde (Artikel 1). Das dies mittlerweile für uns eine Selbstverständlichkeit ist, habe ich anscheinend nicht deutlich genug ausgeführt.
Ziel muss es doch sein, Pädophilen kinderpornografische Bilder aus dem Netz herunter zu laden oder anzusehen, unmöglich zu machen. Dies wurde mit dem eingeschlagenen Weg eingeleitet und darum ist dieser auch richtig. Wenn es uns gelingt, den Zugang zu Kinderpornografie einzuschränken, dann hat sich diese Zugangserschwerung gelohnt.
Gerade angesichts der Tatsache, dass es die sächsische SPD unter meiner Führung war, die im letzten Herbst maßgebliche Punkte aus dem Online-Überwachungsgesetz von Herrn Schäuble streichen lies, verstehe ich die Aufregung über meine unterstellte Verfassungsuntreue nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk