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Frage von Jan U. •

Frage an Thomas Jurk von Jan U. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Herr Jurk,

die von Ihnen gepostete Antwort ist im Chatprotokoll der Neuen Presse ohne den relativierenden Konjunktiv angegeben:

Hier der link zur Quelle: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/HINTERGRUND/HINTERGRUND26/1554595.html

[Zitat]
(Gast208) Wieso schränkt die SPD die einfachsten Grundrechte durch die (wirkungslose) Internet-Zensur des Zugangserschwerungsgesetztes ein? Für mich verstößt die SPD damit gegen das Grundgesetzt!

Thomas Jurk: Hallo lieber "Pirat". Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderpornografie das Leben schwerer machen. Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornogrfischen Bildern mißbraucht wird, hat sich das gelohnt.
[/Zitat]

Hat die neue Presse in ihrem Protokoll einige ihrer Antworten sinnentstellend gekürzt? Wenn ja, warum hat die Neue Presse dieses getan?
Wenn die Neue Presse das Protokoll allerdings korrekt wiedergegeben hat, dann würde ich mich über eine Erläuterung des Ihnen zugeschriebenen Textes freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan Upadeck

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Upadeck,

ich bin immer noch der festen Überzeugung, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist. Pädophilen muss es erschwert bis unmöglich gemacht werden, kinderpornografisches Material im Internet anzusehen oder herunter zu laden.

Ich persönlich gehe davon aus, dass es eben diesem Gesetz gelingen wird, dass Problem zu verringern.

Bei der nötigen Güterabwägung zwischen Freiheiten für Pädophilie und Kinderschänder im Internet, die durch Zugangsbeschränkungen begrenzt werden, und dem Schutz unserer Kinder steh ich auf der Seite der Kinder.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk