Frage von Dietmar R. • 03.03.2024
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Antwort von Thomas Jepsen CDU • 17.03.2024
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger ist freiwillig und eine Orientierung am Ruhegehaltssatz übliche Praxis.
Thomas Jepsen
Die Zahlung an die Versorgungsempfänger ist freiwillig und eine Orientierung am Ruhegehaltssatz übliche Praxis.
Ja; es wurden bereits Teile ausgezahlt und weitere Raten folgen.
Inwieweit auch in M-V das Tarifergebnis auch für Versorgungsempfänger übernommen wird, können nur die Landtagsabgeordneten aus M-V beantworten.
entsprechend der Tarifeinigung vom 09.12.2023 wahrscheinlich demnächst (siehe Antwort)
Ja, nach meinen Informationen sollen pensionierte Kommunalbeamte einen Inflationsausgleich bekommen.
Dazu können Ihnen nur Bundestagsabgeordnete (aus Niedersachsen) antworten. Als Landtagsabgeordneter aus S-H habe ich keine Informationen zur Bundesgesetzgebung.