Frage von Dietmar R. • 03.03.2024
Warum erhalten die Versorgungsempfänger den Inflationsausgleich nur entsprechend dem Ruhegehaltssatz ??
Die Inflation hat doch alle gleich getroffen. Nur wenn die Prämie zum Gehalt zählt, kann sie doch gekürzt werden ??
Andernfalls sehe ich darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Grundgesetz. (Gleichheitsgrundsatz)
Antwort von Thomas Jepsen CDU • 17.03.2024
Die steuer- und abgabenfreien Inflationssonderzahlung wird auch für die Versorgungsempfänger/innen gezahlt. Sie orientiert sich in der Höhe an der Prozentzahl des erworbenen Ruhegehalts, was bis zu 71,75 % im Falle des Höchstruhegehaltssatzes sein können. Die Übertragung auf die Versorgungsempfänger/innen ist freiwillig, erfolgt aber nach üblicher Praxis.