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CDU
• 10.11.2011

(...) So sieht es eine Rechtsverordnung der Bundesregierung vor, die zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG am 07.01.2011 erlassen worden ist und am 19.01.2013 in Kraft treten wird. Insofern wird jeder PKW-Fahrer (Fahrerlaubnisklasse B) zukünftig dazu angehalten sein, vor Beantragung der Fahrerlaubnis-Verlängerung das weitere Vorhandensein seiner eigenen geistigen und körperlichen Tauglichkeit selbstkritisch zu hinterfragen. Ein Nachweis der Tauglichkeit für die Fahrerlaubnis-Verlängerung ist aber in Deutschland nur für die Fahrerlaubnisklassen C und D (LKW und Busse) vorgesehen, obgleich dies nach der EU-Richtlinie grundsätzlich auch für andere Fahrerlaubnisklassen zulässig gewesen wäre. (...)

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CDU
• 17.10.2011

(...) Momentan ist es in Deutschland zulässig, mit einem Führerschein der Klasse B Kleinkrafträder bis 50 cm3 zu fahren. Nach meinen Informationen können die Mitgliedstaaten der EU nach derzeitiger Rechtslage selbst festlegen, dass Krafträder bis 125 cm3 unter den Führerschein der Klasse B fallen. (...)

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CDU
• 17.10.2011

(...) Um eine solche zu erlangen, muss einmalig die Befähigung in Form einer Fahrprüfung nachgewiesen werden. Die tatsächliche Eignung des Fahrerlaubnisinhabers kann allerdings verständlicherweise nicht bei jeder einzelnen Fahrt überprüft werden. (...)

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