Frage an Thomas Jarzombek von Udo K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Jarzombek,
als Mitglied des DBB Stadtverbandes Düsseldorf habe ich an einigen Diskussionsrunden mit Ihnen teilgenommen. Daher wende ich mich mit der Thematik Mütterrente an Sie.
In den Sondierungsgesprächen einer möglichen GroKo soll auch eine Verbesserung der sog. Mütterrente thematisiert worden sein. Danach berichteten die Medien, dass Mütter mit mehr als 2 Kindern, die vor dem Jahre 1992 geboren worden sind, den dritten Rentenpunkt erhalten sollen. Dies wäre zweifelsfrei eine Ungerechtigkeit gegenüber den Müttern, die ein Kind oder zwei Kinder vor dem Jahre 1992 bekommen haben. Meine Frage an Sie: Werden Sie sich in den anstehenden Koalitionsverhandlungen bei den VerhandlungsteilnehmerInnen Ihrer Partei für die Gleichstellung aller Mütter einsetzen, die ihre Kinder vor dem Jahre 1992 bekommen haben?
Bis zum nächsten Treffen grüßt Sie freundlich
U. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Mütterrente.
Die sogenannte Mütterrente ist eine Ausweitung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in der Rente. Die Mütterrente wurde zunächst 2014 als Teil des sogenannten Rentenpakets beschlossen. Der Unionsfraktion ging es bei der Einführung der Mütterrente vor allem darum, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Denn bei der bis zum 30. Juni 2014 geltenden Rechtslage konnte für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder 1 Jahr Kindererziehungszeit bzw. 1 Rentenentgeltpunkt angerechnet werden; wohingegen für die Erziehung nach 1991 geborener Kinder bis zu drei Erziehungsjahre bzw. 3 Entgeltpunkten anerkannt werden konnten.
Es war vor allem der CSU ein zentrales Anliegen, die bestehende Mütterrente auszubauen und die Gerechtigkeitslücke weiter zu schließen. Darum wurde bei den Koalitionsverhandlungen vereinbart, die Mütterrente durch einen 3. Entgeltpunkt pro Kind für Mütter und Väter zu erweitern, die drei und mehr Kinder erzogen haben.
Mit besten Grüßen
Thomas Jarzombek