Frage an Thomas Jarzombek von Frank H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Jarzombek,
zuerst einmal vielen Dank für die Beantwortung meiner ersten Frage an Sie.
Ihrer Antwort habe ich aber entnommen, dass es da scheinbar noch einige Wissenslücken gibt, die ich gerne schließen möchte. Eine betrifft zum Beispiel Bla-Bla-Car und ähnliche. Diese haben mit dem Thema nichts zu tun. Bla-Bla-Car bietet keine gewerblichen Fahrten an, sondern die Mitfahrer entrichten lediglich einen Kostenbeitrag. Ein Beispiel: Hamburg-Kiel ( ca. 100km) "kosten" dort um die 6-7 Euro. Kein Mensch fährt für 7 € nach Kiel um damit ein "Geschäft" zu machen. Das ist ein riesen Unterschied.
Die Rückkehr Pflicht der Mietwagen wurde genau deshalb eingeführt, um das Taxengewerbe zu schützen vor Preisverfall und Preisdumping. Mietwagen haben keine Preisbindung, Taxen sehr wohl. Und zwar nicht nur nach oben, sondern kein Taxifahrer DARF UNTER dem gültigen Tarif fahren = Tarifpflicht.
Taxifahrer können sich ihre Fahrten nicht aussuchen, sondern müssen auch unwirtschaftliche Fahrten ausführen, Mietwagen nicht, die können sich die Fahrten aussuchen.
Würde es diesen "Schutz" nicht geben, würde es das Taxengewerbe nicht mehr geben. Taxis sind Teil des ÖPNV, allerdings ohne einen einzigen Cent Subvention, wie es ALLE anderen Modelle die Ihnen vorschweben bekommen. Sonst würden diese wirtschaftlich keine 2 Tage überleben.
Und jede kleine Änderung am PBefG würden die Top-Anwälte von Uber sofort nutzen, um ihren "Dienst" anzubieten.
Wie wollen Sie es verhindern, das Uber das nicht ausnutzt ?
Vielen dank
Frank Hartmann
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Wie ich es in meiner vorherigen Antwort schon geschrieben habe, sollte – gerade um eben den Unterschied zwischen gewerblichen und nicht-gewerblichen Fahrten deutlich herauszustellen – bei einer etwaigen Reform des Personenbeförderungsrechts eine klar festgelegte Bagatellgrenze eingeführt werden.
Es ist unwahrscheinlich, dass die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen die von Ihnen beschriebenen gravierenden Auswirkungen auf das Taxigewerbe hätte, da sich die jeweilige Zielgruppe der beiden Angebote recht deutlich voneinander unterscheidet.
Wenn wir in Deutschland gesetzlich eine Bagatellgrenze einführen, die klar regelt, was erlaubt ist und was nicht, kann auch Uber eine solche Regelung nicht aushebeln. Der deutsche Rechtsstaat hat bei diesem Thema, wie übrigens auch bisher schon, sehr gut funktioniert.
Mit den besten Grüßen
Thomas Jarzombek