Das Rauchen ist jedoch von der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG gedeckt. Ein generelles Verbot ist aus meiner Sicht folglich nicht der richtige Weg und mit unserem Grundgesetz nur schwer vereinbar.
Die von Ihnen genannten Beteiligungen haben noch zu keinerlei Zuflüssen an mich geführt. Dass ich an vielen Unternehmen und Immobilien im In- und Ausland beteiligt bin, ist öffentlich.
Die Sieben-Tage-Inzidenz ist nicht der einzige, aber der jedenfalls derzeit aussagekräftigste Wert zum Stand der Pandemie.
Die Union hat auf die Vorfälle mit der bereits angesprochenen Transparenzoffensive in Form des 10-Punkte-Plans reagiert und unsere internen Verhaltensregeln verschärft.
Durch den Lockdown wurde deutlich, dass es unzureichende Regelstrukturen im Bereich der Schulbegleitung gibt. Aus diesem Grund halte ich die Entwicklung fachlicher und arbeitsrechtlicher Standards zur Ausführung der Schulbegleitung für geboten.
Alles kann online erledigt werden.