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Antwort von Thomas Gebhart
CDU
• 06.03.2019

(...) Aus pharmazeutischer und medizinischer Sicht ist es daher nicht vertretbar, dass sich Patientinnen und Patienten mit selbst hergestellten Arzneimitteln unbekannter Qualität selbst therapieren. Eine Vergleichbarkeit von privat angebautem Cannabis mit Medizinalhanf (getrocknete Cannabisblüten in Arzneimittelqualität) ist nicht gegeben, da es sich bei eigenangebautem Cannabis nicht um ein standardisiertes und qualitätsgesichertes Arzneimittel handelt, das unter Beachtung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorgaben hergestellt wird. Im Gegensatz zu Medizinal-Cannabisblüten genügen selbst angebaute Cannabisprodukte keinerlei Qualitätskriterien. (...)

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