Frage an Thomas Gebhart von Dieter V. bezüglich Gesundheit
Herr Dr. Gebhart,
oder geht es Ihnen bzw. der CDU bei der Cannabisprohibition in Wirklichkeit nicht um den Gesundheitsschutz?
Sind Sie korrupt und stellen finanzielle Interessen der Pharmaindustrie über Gesundheit und Freiheit Ihrer Wähler? Genau das würde diese völlige Widersprüchlichkeit (vorherige Anfrage) erklären.
Oder warum dürfen sich Menschen, die Cannabis verschrieben, aber nicht von der Krankenkasse bezahlt bekommen, ihre natürlichen Heilpflanzen nicht selbst züchten, wenn sie die duzent- bis hundertfach teureren Preise in der Apotheke nicht bezahlen wollen oder können? Warum müssen diese auf chemische Medikamente zurückgreifen, die schädlicher sind und dazu oft auch noch weniger helfen? Und auch noch teurer sind, aber von den Krankenkassen merkwürdigerweise eher übernommen werden. Und jetzt sagen Sie nicht, auf Antrag ist dies möglich. Denn diese werden (fast) alle abgelehnt.
1.) Also, warum dürfen die verschriebenen Mengen nicht grundsätzlich selbst gezüchtet werden, wenn die Krankenkasse nicht bezahlt und man die Preise in der Apotheke nicht bezahlen will oder kann?
(Und bevor Sie jetzt sagen, weil medizinische Qualität durch professionelle Zucht sichergestellt werden soll. Nein. Lieber selbst gezüchtet, als schädlichere Chemie, die oft auch noch weniger hilft. Zumindest müsste jeder Erwachsene in der beschriebenen Situation die Wahl haben. Alles andere ist ein moralisches Verbrechen und verfassungswidrig.)
Sogar die Strafverfolgung im nicht-medizinischen Bereich ist gegen alle Moral und gegen unsere Verfassung, wie Ihnen Herr Böllinger (deutscher Strafrechtsprofessor - Universität Bremen) vor wenigen Tagen im Bundestag erklärt hat. Das sehen hunderte weitere deutsche Strafrechtsprofessoren offiziell genauso (www.schildower-kreis.de).
2.) Und wenn es der CDU dabei tatsächlich um den Gesundheitsschutz gehen würde, würde sie bei der viel schädlicheren und gefährlicheren Droge Alkohol doch zumindest für ein Werbeverbot sein, oder?
D. V.
Sehr geehrter Herr Vogt,
ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Fragen vom 28. Nov. 2018.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gebhart