Frage an Thomas Gebhart von Jutta A. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Gehart,
Bundesminister Spahn fordert die gesetzliche Verpflichtung zur Körperspende (Widerspruchlösung) https://www.welt.de/politik/deutschland/video191169209/Jens-Spahn-Es-ist-ein-Stueck-Eingriff-in-die-Freiheit-aber-gerechtfertigt.html jedes Deutschen Bürgers, der nicht nachweisen kann, daß er "Nein" gesagt hat. Er sagt im Interview, wer davon profitieren würde.
Weiterhin fordert er nunmehr eine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen Masern: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/jens-spahn-legt-gesetz-zur-impfpflicht-gegen-masern-vor-a-1265812.html .
Er wird mit den Worten zitiert "Wir wollen alle Kinder davor schützen, sich mit Masern zu infizieren" und weiter "Ich bin jetzt sogar gegen Zeckenbisse geimpft. Gerade bin ich dabei, meinen Mann zu überzeugen, noch ein, zwei Impfungen mehr zu machen."
Eine großangelegte Studie mit homosexuellen Paaren belegt, dass die Einnahme bestimmter HIV-Medikamente die Übertragung des Virus auf Sexualpartner verhindern kann, trotz ungeschützten Geschlechtsverkehrs https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/schlaglichter_nt/article192957077/Studie-Medikamente-stoppen-HIV-Uebertragung-bei-Gay-Paaren.html. Für die Studie wurden rund 780 schwule Paare aus 14 europäischen Ländern mit jeweils einem HIV-infizierten Partner im Mittel zwei Jahre lang begleitet.
Wird er Ihrer Ansicht nach jetzt auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Medikamenteneinnahme für Homosexuelle fordern.
Der Musiker Hans Söllner ruft seine Fans auf, den Gesundheitsminister „wegen fahrlässiger und versuchter Körperverletzung in manchen Fällen mit Todesfolge“ anzuzeigen: https://www.merkur.de/bayern/masern-impfung-soll-pflicht-werden-hans-soellner-ruft-fans-auf-jens-spahn-anzuzeigen-12254566.html
Glauben Sie, dass Handlungen von Politikern in Gesundheitsfragen verstärkt zu (straf-)rechtlichen Folgen führen werden?
Welche Meinung haben Sie zu genannten Verpflichtungen und zu gesetzlichen Verpflichtungen generell?
Danke.
Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne wie folgt beantworte.
Die von einer Gruppe von Abgeordneten um Jens Spahn, Prof. Karl Lauterbach und anderen vorgeschlagene doppelte Widerspruchslösung bedeutet keine Pflicht zur Organspende. Denn jeder kann zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen der Organentnahme einfach widersprechen. Jeder Mensch hat ein gutes Recht auf die eigenen Bedenken, Zweifel, Ängste und Sorgen – auch und gerade im Hinblick auf die Organspende. Dies wird auch von den Befürwortern der Widerspruchslösung uneingeschränkt respektiert.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Referentenentwurf eines Masernschutzgesetzes vorgelegt. Der Entwurf sieht zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (insbes. Kindertagesstätten, Schulen) betreut werden oder dort tätig sind, sowie Personen, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind, entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder aber eine Immunität gegen Masern aufweisen müssen.
Bei den Masern wird eine verpflichtende Regelung getroffen, weil die Masern eine Reihe von Besonderheiten aufweisen: Die Masern sind sehr leicht übertragbar und führen mitunter zu schweren Krankheitsverläufen bis hin zu Todesfällen. Sie können durch Impfungen auf einfache und kosteneffektive Weise dauerhaft verhütet werden. Bei einer Immunität der Bevölkerung von über 95 % wird ein sog. Gemeinschaftsschutz erreicht, der längere Infektionsketten in der Bevölkerung unterbindet. Dadurch werden auch Personen geschützt, die sich selbst nicht gegen Masern impfen lassen können, weil sie noch nicht alt genug sind oder eine medizinische Kontraindikation besteht. Durch den Gemeinschaftsschutz kann außerdem eine Elimination der Masern in Deutschland und schließlich eine weltweite Eradikation der Krankheit erreicht werden. Deutschland strebt dies mit der Weltgesundheitsgemeinschaft im Kreis der Völkergemeinschaft an. Die Impfquote in Deutschland reicht dafür bislang aber noch nicht aus und muss durch verpflichtende Regelungen angehoben werden.
Schutzimpfungen gegen andere Krankheiten wie z.B. die Schutzimpfung gegen FSME für Personen in Zecken-Risikogebieten sind entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut weiterhin zur freiwilligen Inanspruchnahme zu empfehlen.
Auch andere Maßnahmen der Prophylaxe gegen übertragbare Krankheiten wie z.B. die angesprochene medikamentöse Prophylaxe (PrEP) gegen HIV sind für Anspruchsberechtigte zu empfehlen. Auch hier gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Die PrEP ist lediglich ein zusätzlicher Baustein um sich vor einer HIV-Infektion zu schützen.
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) wurde ein neuer § 20j in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) eingefügt. Mit diesem neuen Anspruch erhalten Versicherte mit erhöhtem substantiellem HIV-Infektionsrisiko, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ärztliche Beratung, erforderliche Untersuchungen und verschreibungspflichtige Arzneimittel zur PrEP. Der genaue Reglungstext sowie der Gesetzestext kann unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html abgerufen werden.
Gemäß Artikel 2 Grundgesetz hat jeder Mensch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Immer dann, wenn es darum geht die Gesundheit der Allgemeinheit zu schützen und es als Maßnahme für diesen Schutz kein milderes Mittel gibt, halte ich gesetzliche Regelungen für sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gebhart