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Thomas Gebhart
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Frage von Hans D. •

Frage an Thomas Gebhart von Hans D.

Sehr geehrter Herr Gebhardt,

der Bundestag hat vergangene Woche das Gesetzespaket zur Regelung von Fracking in Deutschland in erster Lesung beraten. Auch in der Südpfalz könnte so Fracking mittel- bis langfristig möglich werden.
Der Gesetzgebungsprozes wirft daher einige Fragen auf, über deren Beantwortung ich mich freue:

1) Unter welchen Voraussetzungen halten Sie den Einsazt der Fracking-Technik zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl in Deutschland für richtig und notwendig?
2) Soll nach Ihrer Meinung für alle Tiefbohrvorhaben ein Stand der Technik als generelles Anforderungsniveau gelten und wenn nein, warum nicht?
3) Der Gesetzesentwurf sieht vor, Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein bis zu einer Tiefe von 3000 Metern zu verbieten. Wie stehen Sie zu dieser Grenzziehung?
4) Laut Gesetz soll das Urteil der Expertenkommission für die Verwaltung nicht bindend sein. Es ist allerdings zu befürchten, dass sich das in der Praxis nicht durchsetzen lässt und demokratisch legitimierte Verwaltung de facto entmachtet wird. Halten Sie die Einführung der Expertenkommission vor diesem Hintergrund für vertretbar?
5) Wie soll mit der Verpressung von Lagerstättenwasser bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas zukünftig umgegangen werden?

Vielen Dank und herzliche Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dietrich,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Frage persönlich antworten. Bitte senden Sie mir dazu Ihre E-Mailadresse an thomas.gebhart@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gebhart

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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