Frage an Thomas Gambke von Martin M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gambke,
drei Monate nach dem Ende meines Studiums 1989 wurde ich zum Grundwehrdienst eingezogen. Insofern die Arbeitgeber in dieser Situation Abstand davon nehmen, mich einzustellen, bin ich in meiner Wettbewerbsfähigkeit gemindert.
Nach dem Grundwehrdienst nahmen die Arbeitgeber davon Abstand mich einzustellen, weil der Übergang vom Studium zur Beschäftigung unterbrochen wurde. Es kann auch zu keiner anderen Einschätzung kommen, wenn ich nach 90 Bewerbungen und knapp eineinhalb Jahren doch einen gefunden habe. Mein Problem besteht darin, dass ich seit meiner Entlassung aus dem Grundwehrdienst nicht mehr auf den Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig bin, um mir einen wettbewerbsfähigen Arbeitplatz zu bekommen. Bei mir baut jeder Lebenslauf rekursiv auf einen anderen Lebenslauf auf, der auf den Arbeitsmarkt schwierig zu vermitteln ist. Ich schleppe durchgehend seit meiner Dienstzeit einen Lebenslauf mit mir, der das berufliche Fortkommen unzumutbar erschwert. Ich habe mehr Jahre mit der Suche nach einer Beschäftigung verbracht, als ich in Beschäftigung war. Wenn ich auf den anderen Seite mit meinen ehemaligen Mitstudenten spreche, die nach dem Studium nicht eingezogen wurden, dann weisen sie einen tadellosen Lebenslauf auf. Wenn ich mit meinen Kommilitonen rede, der nach dem Studium ebenfalls eingezogen wurde, dann erfahre ich, dass er eine Beschäftigung annehmen musste, für die er bei weitem überqualifiziert wurde.
Insoweit ich durch die Dienstzeit vor und nach dieser Zeit in meiner Wettbewerbsfähigkeit gemindert bin, wurde ich durch die Bundeswehr in meiner meiner beruflichen Persönlichkeit verletzt. Meine Fragen sind:
1. Wie soll nach Ihrer Vorstellung meine Persönlichkeitsverletzung geheilt
werden?
2. Wer ersetzt mir meinen, durch die Persönlichkeitsverletzung verursachten
Schaden?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mühlbauer
Sehr geehrter Herr Mühlbauer,
Mit Anteilnahme habe ich Ihren Bericht gelesen, in dem sie die nach Ihrer Einschätzung erhebliche Beeinträchtigung Ihrer beruflichen Entwicklung durch den Grundwehrdienst im Jahre 1989 schildern. Nach einer ersten Einschätzung kann die von Ihnen angeführte prinzipielle Schlechterstellung derjenigen, die nach dem Studium zum Grundwehrdienst eingezogen wurden, kaum in Ihrem Sinne einer generellen Kompensation geregelt werden. Vielmehr müsste in jedem Einzelfall eine Benachteiligung festgestellt und ggf. begründet werden. Insofern sehe ich keine allgemeine Lösung des Problems.
Gerne bin ich aber bereit, mich Ihrer persönlichen Sache anzunehmen. Dazu wäre es aber notwendig und hilfreich, die Angelegenheit einmal sorgfältiger zu besprechen. Vielleicht können Sie einfach einmal in meinem Büro in Landshut vorbeischauen.
Mit den besten Grüßen
Thomas Gambke