Frage an Thomas Gambke von Ralf G. bezüglich Finanzen
Werter Herr Gambke,
warum wird jetzt, wo alle Möglichkeiten suchen um den Finanzhaushalt von Deutschland zu stabilisieren - sogar das BVerfG urteilte unlängst dazu ( http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,699952,00.html ), nicht mal ansatzweise darüber nachgedacht, an der Bürokratie zu sparen, wenn jemand mit einer "geringen Menge" gefasst wird?
Worauf ich genau hinaus möchte: Bei dem Fund einer "geringen Menge" wird das Verfahren, wenn keine weiteren schwerwiegenden Gründe vorliegen, i.d.R. eingestellt. Da allerdings nur der Konsum (von egal was) legal ist, muss ein Staatsanwalt und die Polizei den "Besitz" bearbeiten.
Aber dennoch werden laut "Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum illegaler Drogen in Deutschland" (S. Mostardt, S. Flöter, A. Neumann, J. Wasem, T. Pfeiffer-Gerschel, siehe http://j.mp/a1MgUm - bezahlt vom Bundesministerium für Gesundheit) ganze 3,7 bis 4,5 Millarden Euro (davon alleine 1,2 Mrd. Euro für Polizeikräfte) für die Repression ausgegeben?
Hinsichtlich der Internationalen Verträge (siehe Frage von Herrn Steldinger vom 25.5.2010 bei der Drogenbeauftragten Dyckmans bei http://www.abgeordnetenwatch.de/mechthild_dyckmans-575-37544--f257807.html#q257807 ) sollte auch so eine "Regelung" möglich sein um die Gerichte und Behörden entlasten?
mfg,
Ralf Grunhack
Sehr geehrter Herr Grunhack,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die von Ihnen genannte Studie belegt erstmals mit relativ detailierten Zahlen, dass es ein deutliches Missverhältnis gibt zwischen Ausgaben für Prävention, Therapie und Maßnahmen der Schadensminderung einerseits und repressiven Maßnahmen der Drogenpolitik andererseits. Aus unserer Sicht müssen mehr Mittel bereitgestellt werden für die Prävention riskanter Formen des Drogengebrauchs. Zugleich ist eine Abkehr von der repressiv ausgerichteten Drogenpolitik nötig. Damit ist vor allem eine Gleichbehandlung aller weichen Drogen gemeint - gleichgültig ob derzeit legal oder illegal.
Wir haben uns schon in der vergangenen Wahlperiode in einem Antrag dafür ausgesprochen, den Besitz, Anbau etc. einer bestimmten Menge Cannabis zum Eigengebrauch von der Strafbarkeit auszunehmen ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611762.pdf ). Diese Regelung würde zur Entlastung der Gerichte führen und wäre auch konform mit internationalen Verträgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Gambke