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Thomas Funk
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Frage von Tim T. •

Frage an Thomas Funk von Tim T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Funk,

sie werden im Herbst im Landtag über die Beibehaltung der sogenannten 2m-Regel im LWaldG zu entscheiden haben. Der Petitionsausschuss, dessen Mitglied Sie sind, empfiehlt die Beibehaltung und möchte die Verantwortung incl. der Kosten auf die Gemeinden und Kommunen abschieben. Schon heute weisen diese, ebenso wie verschiedene Touristenbüros, Mountainbiketouren aus, die keinen offiziellen Genehmigungsprozess durchlaufen haben. Welche rechtsverbindliche Beschilderung wird mich als Radfahrer darüber informieren, ob ich den ausgewiesenen Weg befahren darf und wen kann ich im Zweifelsfalle bei Haftungsfragen in Regress nehmen, wenn der Weg zu Unrecht ausgewiesen wurde?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Trabandt,

vielen Dank zunächst für Ihre Frage. Leider habe ich auch diese Frage erst heute entdeckt, weshalb ich Sie bitte, die späte Antwort zu entschuldigen. In der Tat fällt es mir auch nicht leicht, eine befriedigende Antwort zu formulieren. Denn selbstverständlich verstehe ich Ihr Anliegen und die damit verbundene rechtliche Unsicherheit. Wir hoffen, dass die Umsetzung der gefundenen Lösung in der Praxis gut funktioniert. Eine ordentliche Beschilderung und die damit verbundene Klarheit, wo die Nutzung von Waldwegen für Mountainbiker explizit zulässig ist, sollen dazu führen, dass alle zumindest erstmal die Möglichkeit haben, sich an Regeln zu halten. Für alle spezielleren Aspekte der Thematik bitte ich Sie, sich an mein Büro zu wenden.

Mit naturverbundenen Grüßen,

Ihr Thomas Funk MdL