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Frage von Vanessa B. •

Frage an Thomas Funk von Vanessa B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Funk,

seit dem 1.1.2011 wurde der Ausbildungsbonus in der Bundesrepublik Deutschland deutlich eingeschränkt. So gilt er nur noch für Auszubildende, die in der Krise aufgrund von Insolvenz, Schließung oder Stilllegung des ausbildenden Betriebes ihren Ausbildungsplatz verloren haben. Diese Einschränkung trifft insbesondere die Einzelunternehmer im Handwerk - der Wirtschaftmacht von nebenan. Viele Betriebe können die Kosten die durch einen Auszubildenden entstehen nicht kompensieren insbesondere dann, wenn nicht sicher ist ob der Auszubildende die gewünschten Leistungen überhaupt erbringt. Daher schrecken viele Betriebe davor zurück vor allem junge Menschen die bisher aufgrund schlechter Schulnoten noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben einzustellen.

Meine konkrete Frage an Sie lautet daher: Was möchten Sie und die SPD nach erfolgreicher Wahl zur Stärksten Kraft in Baden-Württemberg tun um eine Verbesserung und Unterstützung insbesondere in Finanzieller Hinsicht für die Einzelunternehmer zu erreichen.

Anmerkung am Rande. Aus persönlicher Sicht finde ich es nicht korrekt dass der Ausbildungsbonus nicht verlängert wurde aber sehr wohl die Laufzeit von Kernkraftwerken.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüße

Vanessa Banspach
Helmstadt-Bargen

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