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Thomas Feist
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Frage von Maria M. •

Frage an Thomas Feist von Maria M. bezüglich Innere Sicherheit

Wie werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass keine nukleare Aufrüstung in Deutschland stattfindet?

Wie werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl für Frieden in Syrien einsetzen?

Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses Verbot in Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben wird?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rüstungsproblematik.

Frieden und damit auch das nachhaltige Verschwinden der Notwendigkeit, militärische Stärke als äußerstes Mittel der Konfliktbeilegung bereitzuhalten, ist ein Anliegen, dass ich - wie ich aus Ihren Fragen schließe - mit Ihnen wie mit den meisten Menschen teile. Die furchtbare Zerstörungskraft von Nuklearwaffen, welche uns der Rückblick auf ihren Einsatz in Hiroshima und Nagasaki zum Ende des Zweiten Weltkrieges noch immer vor Augen führt, muss uns eine Lehre sein, gemeinsam nach einer Zukunft ohne nukleare Waffen zu streben.

Daher bin ich froh, dass Deutschland aktuell nicht selbst über nukleare Waffen verfügt und dies auch nicht anstrebt, wie die Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrages von 1969 nahelegt. Hinsichtlich der in Deutschland stationierten nuklearen Sprengköpfe unseres NATO-Partners, der Vereinigten Staaten von Amerika, hingegen sehe ich unter den Vorzeichen unserer unruhigen internationalen Verhältnisse auch weiterhin eine nicht zu leugnende Notwendigkeit, einen dualen Ansatz zu verfolgen, der Abschreckung mit Dialogbereitschaft verbindet und zu Abrüstung und einem neuen, konfliktlösungsorientierten Denken in der Außenpolitik führen soll.

Wir werden uns im Dialog mit Russland dafür einsetzen, sowohl die konventionelle als auch die nichtkonventionelle Rüstungskontrolle wieder zu beleben. In deren Rahmen würde auch über den Abbau von Nuklearwaffen in ganz Europa einschließlich Deutschlands gesprochen werden. Ich teile, wie bereits gesagt, die Vision einer Welt frei von Nuklearwaffen. Als wichtige Zwischenschritte brauchen wir jedoch die Bereitschaft aller Besitzer von Nuklearwaffen, sich an Rüstungskontroll- und Abrüstungsgesprächen zu beteiligen und diese nachweislich umzusetzen. Weiterhin erforderlich ist der schrittweise Aufbau einer weltweit verbindlichen und durchsetzungsstarken Friedens- und Sicherheitsordnung. Von einer solchen kann auch der Nahe und Mittlere Osten, welcher immer wieder Konfliktherd ist, profitieren - und damit auch Syrien und das syrische Volk.

Unabhängig davon werde ich mich jedoch auch in der kommenden Wahlperiode für eine friedliche Beilegung des dort herrschenden Krieges einsetzen und meine Fraktion bei der Suche nach einem zielführenden Dialog zwischen allen in Syrien engagierten auswärtigen Interessenträgern im Sinne der syrischen Bevölkerung unterstützen. Oberstes Ziel muss sein, schnellstmöglich Waffenruhen und einen nachhaltigen Frieden für die leidende Zivilbevölkerung auszuhandeln.

Doch trotz meiner Haltung, Krieg und kämpferische Auseinandersetzungen mit aller Kraft zu verhindern oder zu unterbinden, sehe ich, dass dies in der Realität ohne Waffen, ohne Verbündete und ohne eine ausreichende Ausstattung der eigenen Truppen und derer der Verbündeten nicht möglich sein wird. Einer Aufnahme des generellen Verbots von Waffenexporten ins Grundgesetz stehe ich daher ablehnend gegenüber.

Deutschland arbeitet eng mit seinen Partnern – etwa in der NATO und der EU – in Sicherheitspartnerschaften zusammen. Sie beruhen auf Gegenseitigkeit. Dass bedeutet auch, dass man sich gegenseitig Verteidigungstechnologien – also auch verschiedene Waffen – nutzbar macht. Es gibt auch Kooperationen, die über den Bereich der NATO oder der EU hinausgehen. Die Lieferung von Waffen an die Peschmerga beispielsweise half und hilft im Kampf gegen den IS und konnte vielen Jesiden und anderen Menschen das Leben retten. Es ergibt ebenfalls Sinn, Sicherheitskräfte, die in Afghanistan oder Mali von der Bundeswehr im Kampf gegen den Terror ausgebildet werden, auch mit deutschen Waffen auszustatten. Gerade für solche Drittstaaten gelten strengste Waffenexportregeln. Für den Bereich der Kleinwaffen sind diese zuletzt im Sommer 2015 durch entsprechende Grundsätze der Bundesregierung weiter verschärft worden. Diese Grundsätze beinhalten weitergehende grundsätzliche Exportverbote und umfangreiche Dokumentationspflichten etwa über den Verbleib der Waffen bei Ausnahmen vom Exportverbot. Um die Weiterverbreitung von Kleinwaffen auf globaler Ebene zu bekämpfen, setzen wir auf unsere Partner und Regionalorganisationen: Wir wollen ihre Kapazitäten stärken, Waffen und Waffenlager besser zu sichern, illegale Waffenströme zu verfolgen und zu unterbinden und illegale Waffenbestände zu vernichten.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Thomas Feist
Mitglied des Deutschen Bundestages