Frage an Thomas Feist von Agnes J.
Sehr geehrter Herr Dr. Feist,
Sie haben gegen das Fracking-Verbot gestimmt, heisst das im Umkehrschluss, dass Sie Fracking befürworten? Wenn ja, weshalb?
Mit freundlichem Gruss
Agnes John
Sehr geehrte Frau John,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu meinem Abstimmungsverhalten zum Fracking-Verbot.
Der geplante Entwurf der Bundesregierung sieht ein absolutes Fracking-Verbot in sensiblen Gebieten vor, wozu unter anderem Wasser- und Naturschutzgebieten sowie Nationalparks zählen. Darüber hinaus sind unter anderem auch Trinkwasserentnahmestellen ausgeschlossen.
Weiterhin sieht der Entwurf vor, dass in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflöz-Gestein bis 2018 ein unbegrenztes und generelles Fracking-Verbot besteht, dass nur in Ausnahmefällen Bohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken unter fachlicher Beobachtung und unter strengsten Umweltanforderungen ermöglicht. Über 2018 hinaus sollen Probebohrungen nur in absoluten Ausnahmefällen gestattet werden. Hierfür wird die Zustimmung einer Expertenkommission benötigt, weiterhin muss das Umweltbundesamt sein Einverständnis geben und die verwendeten Stoffe als nicht-wassergefährdend einstufen. Darüber hinaus müssen Voraussetzungen in den Bereichen Wasser-, Boden- und Umweltschutz erfüllt sein und eine Zustimmung der jeweils vor Ort zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden vorliegen.
Zum selben Thema gab es einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fracking generell und unter allen Bedingungen verbieten wollte. Ich habe aus zwei Gründen gegen diesen Antrag gestimmt. Zum einen halte ich den absoluten Verbotsansatz, den der Antrag mit sich brachte, für falsch und sehe im Gegenteil eine mit hohen Hürden bedachte Einzelfallprüfung für sinnvoll an. Ich spreche mich für eine Versachlichung der Debatte auf Grundlage der Fakten aus. Generelle Verbote oder Verurteilungen sehe ich nicht als guten Ratgeber.
Andererseits ist Fracking eine Technologie, die auch in Deutschland bereits seit mehreren Jahrzenten eingesetzt wird und die uns die Möglichkeit gibt, unsere Unabhängigkeit von Gasimporten aus dem Ausland und damit auch eine energiestrategische Unabhängigkeit zu bewahren. Wenn wir uns stattdessen in die Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten begeben, verlagern wir damit nur das Risiko in andere Regionen der Welt, in denen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine derart hohen Anforderungen an Umwelt- und Sozialstandards bestehen und schränken zudem unsere Entscheidungsmöglichkeiten erheblich ein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Feist
Mitglied des Deutschen Bundestages