Frage an Thomas Feist von Matthias H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Feist,
zur anstehenden Abstimmung über einen Bundeswehr-Einsatz in Syrien möchte ich Sie gerne nochmal eindringlich daran erinnern, dass das Grundgesetz einen Einsatz der Bundeswehr nur zur Verteidigung zulässt. Ich hoffe sehr, dass Sie sich der Gefahr einer Eskalation in diesem Gebiet durch die militärische Konfrontation unterschiedlicher involvierter Staaten (wie neulich geschehen) bewusst sind und sich gegen eine Beteiligung Deutschlands an diesem Einsatz aussprechen. Über eine Information, ob Sie sich in der Abstimmung für oder gegen diesen militärischen Einsatz ausprechen, würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
M. Hannes
Sehr geehrter Herr Hannes,
aufgrund einer langfristig geplanten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Paris am 03. und 04. Dezember 2015 werde ich leider nicht an der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung zum "Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union sowie die Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen" teilnehmen können.
Im Vorliegenden Fall ist unter Bezug auf die genannten internationalen Rechtsgrundlagen sowie die UN-Resolutionen ein Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der kollektiver Verteidigung möglich. Zudem wird der Einsatz militärischer Mittel eng in einen politischen Prozess eingebunden, der zum Ziel hat, die verfeindeten Bürgerkriegsparteien zu einer Beilegung des Konfliktes zu bewegen und die Stabilität in Syrien wiederherzustellen sowie diese in den umliegenden Staaten zu sichern. Die Brisanz des Einsatzes in der geopolitischen Gemengelage ist uns durchaus bewusst, weshalb die Bundesrepublik ständig den politischen Schulterschluss und die detaillierte Abstimmung mit allen Beteiligten suchen wird.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Thomas Feist