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Frage von Jan H. •

Frage an Thomas Feist von Jan H. bezüglich Recht

Betrifft: Vorratsdatenspeicherung "2.0"

Sehr geehrter Herr Dr. Feist,

Der "gläserne Bürger" wird mehr und mehr Realität. Neben der Datensammelwut und -hehlerei der Privatwirtschaft ist auch die Führung der BRD (insbesondere CDU/CSU und SPD) immer mehr daran interessiert, alles über die Bürger zu wissen. Dabei werden sehr (grundrechts-)fragwürdige Entscheidungen getroffen. Die "Vorratsdatenspeicherung" stellt dabei jeden Bürger unter Generalverdacht, der telefoniert oder das Internet nutzt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem ein Ende bereitet - selbst der EUGH hat die entsprechende EU-Richtlinie kassiert. Studien haben ergeben, dass die Vorratsdatenspeicherung für die Verbrechensbekämpfung ungeeignet ist [1].

Nach den Attentaten auf Charlie Hebdo in Paris ist Aktionismus gefragt. An dieser Stelle eine Anmerkung: Frankreich hat die Vorratsdatenspeicherung...
Nun kommt der zweite Anlauf der deutschen Politik [2]. Herr Maas und Herr de Maiziere sind federführend in dieser Angelegenheit.

Worüber ich mich bei derartigen Gesetzesvorschlägen am meisten sorge: Wie werden zukünftige Regierungen und Bedarfsträger damit umgehen? Wodurch kann überhaupt ausgeschlossen werden, dass die gesammelten Daten nicht irgendwann gegen Opposition, Meinungsfreiheit, ethnische Gruppen usw. verwendet werden? Politiker im Gesetzgebungsprozess "versichern" immer, dass die Daten nur Zweckgebunden verwendet werden - die Realität sieht hinterher leider anders aus,

Meine Frage: Wenn der Gesetzesentwurf zur sogenannten "Höchstspeicherfrist" zur Abstimmung steht, werden Sie dafür oder dagegen stimmen? Was wäre die Begründung für ein "Ja"?

Quellen:
[1] https://netzpolitik.org/2012/ccc-veroffentlicht-max-planck-studie-vorratsdatenspeicherung-hilft-noch-nicht-einmal-beim-enkel-trick/
[2] https://netzpolitik.org/2015/vorratsdatenspeicherung-nachfragen-und-reaktionen-auf-hoechstspeicherfrist/

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hollburg,

da Ihre Frage inhaltsgleich zur bereits beantworteten Frage von Herrn Mutz weiter unten ist, möchte ich Sie auf die dort angegebene Begründung http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_thomas_feist-778-78109--f434965.html#q434965 verweisen. Um jedoch Ihre konkrete Frage zu beantworten: Ich stehe der Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten zustimmend gegenüber.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Dr. Thomas Feist
Mitglied des Deutschen Bundestages