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Thomas Feist
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Frage von Silke S. •

Frage an Thomas Feist von Silke S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Feist,

ich möchte Sie fragen, was Ihre Partei gegen den Ärztemangel ( "Patientenstoppp") im ländlchen Raum tun möchte?

Natürlich finde ich es einfach nur dreist, wie Herr Bahr Wahlkampf macht. Er plakatiert " Praxisgebühr abgeschafft, Wahlfreiheit erhalten". Meines Erachtens setzen solche Sätze voll auf die Uninformiertheit der Bevölkerung. Denn immerhin hat die FDP die Praxisgebühren einst mit ihren Abstimmungsverhalten mit eingeführt bzw. im Bundesrat nicht gestoppt, wenn ich richtig informiert bin. Zum anderen verstehen viele gar nicht, was mit "Wahlfreiheit" gemeint ist.

Seit Jahren engagiere ich mich für sozial bedürftige Menschen. Ich kann von einem Fall berichten, wo jemand Knoten im Unterleib hatte, und wo dieser Patient von seinem Arzt mit den Worten weggeschickt wurde: " Da kann ich nichts machen, es ist zu aufwendig Sie aufzuschneiden". Das ist kein Einzelfall. Es häufen sich z.B. Beschwerden darüber, dass z.B. kein Notdienst kommt, wenn man die 110-Nummer wählt.
Wie will Ihre Partei das ändern? Wann hört die Klassenmedizin in Deutschland endlich auf?

Mit freundlichen Grüßen

Silke Sorbello

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Sorbello,

vielen Dank für Ihre Frage zum Ärztemangel. Bitte entschuldigen Sie zunächst, dass ich auf Grund der spannenden aber auch sehr arbeitsintensiven Zeit rund um die Wahl des vergangenen Wochenendes nicht früher auf Ihre Frage reagieren konnte. Bevor ich auf Ihre Frage antworte, möchte ich mich herzlich für Ihren Einsatz für Ihre Mitmenschen bedanken. Das ist heutzutage leider nicht mehr selbstverständlich und verdient daher Anerkennung und Respekt.

Die Sicherung einer wohnortnahen medizinischen und pflegerischen Versorgung vor allem in ländlichen Regionen, aber auch in strukturschwächeren Stadtteilen, ist mir ein besonderes Anliegen. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz haben CDU und CSU hier bereits wichtige Schritte getan, damit wir auch in Zukunft in ganz Deutschland eine flächendeckende, wohnortnahe und bedarfsgerechte medizinische Versorgung gewährleisten können. Wir gehen damit gegen den - von einigen Seiten immer noch geleugneten - drohenden Ärztemangel vor. Wir sorgen dafür, dass sich die Menschen weiterhin auf ihre Versorgung vor Ort verlassen können. Dafür setzen wir gezielt Anreize, damit die im Gesundheitswesen Tätigen Leistungsgerechtigkeit und Motivation gerade dort erfahren, wo - beispielsweise in dünn besiedelten Gebieten - die Anforderungen an sie besonders hoch sind.

In diesem Sinne zielt das Gesetz ab auf
- Verbesserungen der wohnortnahen Versorgung,
- eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung,
- einen schnelleren Zugang zu Innovationen und
- mehr Wettbewerb, damit Versicherte wählen können

Gleichzeitig wird sich die Situation der Patientinnen und Patienten im konkreten Versorgungsalltag spürbar verbessern, etwa indem bürokratische Hemmnisse abgebaut, der Zugang zu erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln auch künftig sichergestellt und die Behandlungsabläufe zwischen Krankenhäusern, Ärzten und anderen Einrichtungen besser abgestimmt werden.

Wir wollen, dass die Beteiligten vor Ort mehr Möglichkeiten haben, den regionalen Gegebenheiten und Erfordernissen Rechnung zu tragen. Stichworte sind insbesondere:
- Öffnung der Bedarfsplanung, so dass regionalen Besonderheiten zielgenau Rechnung getragen werden kann. An diesem Prozess werden sich zukünftig auch die Länder beteiligen.
- Ausbau der Instrumente zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung mit entsprechenden Anreizen auch im Vergütungssystem. Beispielsweise werden Ärzte, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind, von der Abstaffelung der Honorare ausgenommen, damit sie für mehr Arbeit nicht auch noch weniger Geld bekommen.
- Anreize für den Abbau von Überversorgung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten mehr Möglichkeiten, dafür Sorge zu tragen, dass freiwerdende Arztpraxen nicht wiederbesetzt werden, wo dies für eine ausreichende Versorgung nicht erforderlich ist.
- Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade auch im ärztlichen Bereich.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die vertragsärztliche Vergütung wurde reformiert: Damit regionalen Gegebenheiten besser Rechnung getragen werden kann, sehen wir mit dem Gesetz eine Flexibilisierung und Regionalisierung der Honorarverteilung vor. Überregulierungen werden beseitigt.
Wir wollen die Verzahnung zwischen ambulantem und stationären Sektor verbessern, indem wir einen neuen spezialärztlichen Versorgungsbereich schaffen, in dem Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte auf hohem Versorgungsniveau zu gleichen Qualitäts- und Vergütungsbedingungen ambulante spezialärztliche Leistungen erbringen können.

Ohne motivierte und leistungsbereite Ärztinnen und Ärzte sowie andere nicht-ärztliche Gesundheitsberufe lässt sich allerdings keine flächendeckende medizinische Versorgung sichern, – insbesondere im ländlichen Raum. Mit der Abschaffung der strikten Budgetierung und der Weiterentwicklung des vertragsärztlichen Honorarsystems zu einer verlässlichen und leistungsgerechten ambulanten Vergütung mit dem Versorgungsstrukturgesetz haben wir wichtige Anreize geschaffen, die es für Ärzte attraktiver machen, sich an der ambulanten Versorgung in unterversorgten oder drohend unterversorgten Gebieten zu beteiligen. Wir werden diese Maßnahmen auf ihren Erfolg hin überprüfen und zielgerichtet weiterentwickeln.

Besonders interessant und innovativ finde ich den Weg, den Sachsen dabei geht. Eine Vielzahl von sächsischen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Medizinstudierende sind an die Verpflichtung gebunden, für eine bestimmte Anzahl von Jahren in unterversorgten Regionen zu praktizieren. So werden neue Anreize geschaffen, dass die jungen Ärzte freiwillig dahin gehen, wo ihre Arbeit benötigt wird.

In diese Richtung werden wir in der nächsten Legislaturperiode weiterarbeiten mit dem Ziel, jungen Ärzten eine attraktive Berufsperspektive zu geben.
Wir wollen darüber hinaus eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit, die auf den Grad der Selbstständigkeit und nicht ausschließlich auf verrichtungsbezogene Bedarfe abstellt, denn wir sehen, dass der bestehende Hilfe- und Betreuungsbedarf gerade von Menschen mit Demenz, aber auch Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen nach den bisherigen Regelungen oftmals nicht ausreichend bei der Begutachtung erfasst wird. Bereits im Vorgriff auf eine neue Begutachtung und Einstufung nach dem überarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff haben wir deshalb mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz Leistungsverbesserungen für Demenzkranke geschaffen, die zu Hause betreut werden.

Wir müssen auch zukünftig die Krankenhausstruktur insgesamt in den Fokus unserer Betrachtung stellen. Die Leistungsangebote müssen aufeinander abgestimmt werden, um sicherzustellen, dass auch zukünftig jeder Bürger die Leistungen, die er benötigt, in der gebotenen Qualität in zumutbarer Entfernung von seinem Wohnort erhält.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Feist