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Thomas Feist
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Frage von Paul G. •

Frage an Thomas Feist von Paul G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr/ Frau Bundestagsabgeordnete,

Die Lärmproblematik um den Halle/leipziger Flughafen ist Ihnen durchaus bekannt.
Dennoch tut sich von Seite der Politik nichts, absolut nichts.
Im Gegenteil, statt den Sorgen der betroffenen Bürger um Ihre Gesundheit ernst zu nehmen, wird vielmehr darum gekämpft noch mehr Luft- und Frachtunternehmen an den Flughafen Halle/Leipzig zu stationieren mit allen daran verbundenen Folgen für die Bevölkerung.
Durch die zunehmende Lärm und Abgasbelästigungen durch Fluggerät wird auch die Gesundheit der betroffenen Bürger zunehmend mehr und mehr in Bedrängnis gebracht.

Meine (unsere) Frage, mit der Bitte auf umgehende ,NOCH VOR DER BUNDESTAGWAHL, aussagekräftige Antwort:

Ist Ihnen dass im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankertes Recht,

„AUF KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT“ wichtig ?

IST DIESES RECHT TEILBAR ?

Sind aus Ihrer- und oder aus Parteisicht , Wirtschaftlichen Interessen und für Aktionären steigenden Renditen wichtiger als die Gesundheit der Bevölkerung?

„Unterstützen Sie die Forderung der Bürgerinitiative Gegenlärm Schkeuditz und mehrerer 1000 Schkeuditzer Bürger nach einer gleichmäßigen Nutzung der beiden Start- und Landebahnen des Flughafens Leipzig-Halle ? Dies wird zwar im Planfeststellungsbeschluß und in der Betriebserlaubnis so gefordert, aber in der Praxis nicht eingehalten. Über 90 Prozent der rund 70 DHL-Frachtflugzeuge starten und landen nachtszwischen 00.00 und 06.00 Uhr auf der stadtnahen Südbahn. Flughafen, Stadt Schkeuditz und Fluglärmkommission schieben seit Jahren entsprechende Beschlüsse vor sich her.
Und: Unterstützen Sie die Forderung des 112. Deutschen Ärztetages für ein Nachtflugverbot ? Oder wenigstes ein begrenztes Nachtflugverbot (von 23.00 bis 5.00 Uhr bzw. an 2-3 Wochentagen) ? „

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gabriels,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland meine oberste politische und moralische Handlungs- und Richtschnur. Und nein: wirtschaftliche Interessen sind mir nicht wichtiger als die Gesundheit Leipziger Mitbürger. Als Politiker ist es mein zentrales Anliegen, in wichtigen Punkten wie dem von Ihnen angesprochenen, einen an der Verhältnismäßigkeit orientierten Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen aller Bürger herzustellen. Das ist schwierig, dauert oft lange und führt meist zu Kompromissen, die naturgemäß keine der beteiligten Seiten 100-prozentig zufriedenstellen.

Als gebürtiger Leipziger und Anwohner in Wiederitzsch verstehe ich die Beschwerden der Betroffenen absolut und hätte mir gewünscht, dass die Betreiber des Flughafens ebenso wie die Fluglärmkommission offener auf die betroffenen Bürger zugegangen wären und nach gemeinschaftlich tragfähigen Lösungen jenseits vom Klageweg gesucht hätten. Dies wurde leider versäumt. Die Beschwerden und Klagen gegen die Flugrouten wurden von den Gerichten, wie Sie selbst wissen, nach sorgfältiger Prüfung abgewiesen. Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich und in letzter Instanz eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt. Die damalige Festlegung der Flugrouten hätte aus meiner Sicht so nicht erfolgen dürfen, dies ist bis heute Wurzel allen Ärgers.

Die Aufgabe, dieses für die Bürger enorm wichtige und gleichzeitig drängende Problem zu lösen, liegt bei den Verantwortlichen vor Ort: der Stadt Leipzig, den Flughafenbetreibern, insbesondere bei der Fluglärmkommission und der Deutschen Flugsicherung. Meine Einschätzung ist folgende: So lange die Stadt Leipzig die Meinung nicht teilt, dass die Belästigung der Bürger durch Fluglärm und andere Emissionen unzumutbar sind, wird auch keine andere Behörde Handlungsbedarf sehen. Dies ist aus meiner Sicht nachvollziehbar - ist es doch die Kommune, die "am nächsten an den Bürgern dran ist", wie von den Vertretern der Städte und Gemeinden erst kürzlich wieder vollmundig erklärt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Feist