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Thomas Feist
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Frage von Manfred K. •

Frage an Thomas Feist von Manfred K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Dr. Feist.

Was wird aus Ihren Wahlversprechen die Ost-Rente bis 2013 anzupassen? Oder können wir das als Wahlbetrug abbuchen.
Auf Ihre Antwort sind tausende gespannt.

Mit Gruß M. Kunze

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kunze,

zunächst danke ich Ihnen für Ihr Schreiben. Das einheitliche Rentensystem in Deutschland ist eine der zentralen Fragen, die insbesondere aus der Sicht ostdeutscher Rentnerinnen und Rentner eine besondere Bedeutung genießt.

Sie haben recht, unser erklärtes Ziel der vollständigen Anpassung der Renten von Ost und West konnte bisher nicht realisiert werden. Dennoch darf ich Ihnen ausdrücklich versichern: Die Rentenangleichung bleibt mein erklärtes Ziel. Wir sind auch auf dem richtigen Weg. Die Rentensteigerung in Ostdeutschland beträgt 3,29 % und fällt damit mehr als 12 mal so hoch aus wie in Westdeutschland. Verglichen mit dem Rentenwert West wurde damit ab 1. Juli ein Niveau von 91,5 % erreicht, nach zuletzt 88,8 %.

Und bitte bedenken Sie: Das deutsche Rentensystem hat bisher nicht nur den Staatsbankrott der DDR und damit den kompletten Zusammenbruch des Rentensystems Ost mit seinen zahlreichen Sonderversorgungssystemen, die je nach Staatsnähe gezahlt wurden, aufgefangen, die Rentnerinnen und Rentner aus den ostdeutschen Bundesländern konnten in das bestehende Rentensystem Deutschlands integriert werden. Das stellt eine weltweit anerkannte und beachtliche Leistung dar, ein Erfolg solidarischen Handelns der Beitragszahler in ganz Deutschland und Ergebnis einer klugen Politik, die getragen war vom Grundsatz, die Lebensleistung anzuerkennen und die Rentnerinnen und Rentner nicht für den Zusammenbruch des Rentensystems Ost verantwortlich zu machen.

Das dabei natürlich auch Ungerechtigkeiten und individuelle Probleme auftraten, ist schon mit Blick auf die Komplexität und den sehr unterschiedlichen Lebensbiografien in Ost und West geschuldet. Der Gesetzgeber hat in zwanzig Jahren durchaus erfolgreich, so schätze ich es ein, versucht, Ungerechtigkeiten zu beseitigen und, sofern größere Personengruppen betroffen waren, mit den entsprechenden Gesetzen und Regularien reagiert. Das kann jedoch nicht in jedem Einzelfall erfolgreich sein.

Da die Rentenentwicklung grundsätzlich an die jeweilige Einkommenssituation der Beschäftigten geknüpft ist, müssten die Einkommen in den ostdeutschen Bundesländern immer sehr viel stärker steigen als im Westen. Das führt dann zu einer Steigerung der Rentenwerte, kann jedoch mitunter auch ein Absinken bedeuten. Mit den Problemen der Weltwirtschaft und den Auswirkungen der Krisen auf den deutschen Arbeitsmarkt konnte ein Absinken der Renten dank kluger Politik bislang verhindert werden, eine Rentenkürzung hat es in Deutschland nicht gegeben. Erlauben Sie mir den Hinweis, ein funktionierender Arbeitsmarkt und möglichst geringe Arbeitslosenzahlen, was wiederum heißt hohe Beitragszahlungen in die Rentenkassen, sind die Garantie für stabile Renten und weitere Steigerungen der Einkommen. Da sind wir in Deutschland, allein schon im europäischen Vergleich, auf einem sehr guten Weg.

Ein wichtiger Punkt, der in der aktuellen Diskussion leider auch so gut wie nie Beachtung findet, ist folgendes: Mit einer sofortigen Übertragung des Rentenrechtes West auf ganz Deutschland müssen nicht automatisch Erhöhungen der tatsächlichen Rente in Ostdeutschland verbunden sein. Auffüllbeträge und geänderte Koeffizienten könnten dann auch zu Kürzungen führen, ein Umstand, der zwar rechnerisch begründbar, für die Betroffene jedoch nicht zu vermitteln wäre. Denn noch herrscht bei den meisten Berufen keine Lohngleichheit in Ost und West. Hinzu kommen noch eine höhere Arbeitslosigkeit sowie größere demografische Verwerfungen im Osten. Westrentner besitzen zudem häufiger als Ostrentner zusätzliche Einkünfte aus Betriebsrenten und Vermögen. Schon jetzt wird der niedrigere Rentenwert Ost durch die Höherwertung der Rentenansprüche ausgeglichen. Bei gleichen Einkommen erwirbt ein Arbeitnehmer in neuen Ländern daher eine höhere monatliche Rente als der vergleichbare Kollege im Westen. Diese für die Arbeitnehmer in Ostdeutschland günstige Hochwertung der Löhne müsste bei einer Angleichung reduziert werden, so dass sie die Verlierer dieser Maßnahme wären.

Die Rentenanpassung in diesem Jahr zeigt, dass eine Angleichung der Renten in Ost und West mit dem geltenden Recht zu erreichen ist. Die gestärkte Wirtschaft im Osten führt voraussichtlich auch in den kommenden Jahren zu weiteren Anpassungsschritten, die dazu führen werden, dass das jetzige Niveau von knapp 92 Prozent des Westniveaus sich rasch weiterentwickeln wird. Unser primäres Ziel muss es sein, diese Entwicklung nicht durch falsches politisches Handeln zu gefährden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Feist