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Thomas Feist
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Frage von Dr. Sven-Dirk S. •

Frage an Thomas Feist von Dr. Sven-Dirk S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich habe gerade das Schreiben der GEZ über die "Vereinfachung" der Gebühren erhalten, was ich persönlich für eine reine (und sehr drastische) Erhöhung der GEZ-Gebühr und mit Verlaub ziemlich unverschämt finde. Ich habe bisher immer nur Radio gehört (und bezahlt) und soll jetzt zusätzlich das schlechte Fernsehprogramm von ARD und ZDF bezahlen ohne Wahlmöglichkeiten? Die Argumentation der GEZ mit einer nicht mehr möglichen Unterscheidbarkeit Radio/Internet/TV lasse ich nicht gelten. Wahrscheinlich hat die CDU/CSU/FDP-Koalition das Gesetz dazu geschaffen? Das wäre dann ja Ihre Partei. Wann wurde das Gesetz geschaffen und wer hat es beschlossen?

Ich hoffe das es hierzu viel Proteste gibt und das Gesetz zurückgenommen bzw. modifiziert wird. Danke.

MfG

S.-D. Schulz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Schulz,

danke für Ihren Beitrag zur Umstellung der Rundfunkgebühren auf die Haushaltsabgabe.

Vorab kann ich Ihnen mitteilen, dass ich als Bundestagsabgeordneter in diesem Fall nicht der richtige Adressat bin. Gemäß unseres Grundgesetzes fällt die Rundfunkpolitik in Deutschland in die alleinige Zuständigkeit der Bundesländer. Der Bund ist hier nicht zuständig und hat mit der Reform der Rundfunkgebühren und die Einführung der „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe“ nichts zu tun.

Diese ist vielmehr im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2010 beschlossen und danach von allen 16 Länderparlamenten – also mit breiter demokratischer Legitimation - ratifiziert worden. Sie trat am 01.01.2013 in Kraft.

Ich kann Ihre Kritik an der Reform verstehen, allerdings habe ich auch für die Begründung der Reform Verständnis. Die Umstellung des Gebührenmodells war ja der Erkenntnis geschuldet, dass das bisherige gerätebezogene Gebührenmodell nicht mehr zeitgemäß war. Das stimmt tatsächlich und ist nicht von der Hand zu weisen: Viele technische Geräte sind heute in der Lage, Rundfunk und Fernsehen zu empfangen.

Um das Gebührensystem unbürokratischer auszugestalten, haben sich die Länder daher für eine geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entschieden. Jeder Haushalt bezahlt einmal, egal wie viele Personen dazu gehören und egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer darin stehen. Neben der Entbürokratisierung hat dies den Vorteil, dass die Hausbesuche der GEZ-Mitarbeiter entfallen.

Grundsätzlich spricht ja nichts dagegen, dass Privatpersonen zur Rundfunkfinanzierung beitragen. Unabhängig von der Frage, ob uns das Programm anspricht, fördert der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft, die zur Teilhabe an den demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen unserer Demokratie unabdingbar sind. Der Rundfunkbeitrag als öffentlich-rechtliche Abgabe ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgesichert.

Ob dies für die neue Beitragspflicht ebenfalls gilt, die ja unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung besteht, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk – so die Argumentation - der gesamten Gesellschaft nutzt, bleibt nun abzuwarten. Eine Vielzahl von Unternehmen haben angekündigt, gegen die Gebühr zu klagen oder haben bereits gegen die Verfassungsmäßigkeit der Beitragspflicht geklagt.

Es obliegt nun den Gerichten, eine Entscheidung zu treffen. Sie, ich und viele andere verfolgen diese Verfahren sicherlich mit Interesse. Die zuständigen Länderparlamente werden dann auf entsprechende Urteile reagieren müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Feist