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Thomas Feist
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Frage von Marko S. •

Frage an Thomas Feist von Marko S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Feist

Musste heute lesen , das Deutschland der Übermittlung der Bankdaten und Kontobewegungen an die Vereinigten Staaten nicht widersprochen hat . Da Sie ja aus der Bürgerrechtsbewegung in der Ex-DDR entstammen : Was haben Sie , als Mitglied der Regierungspartei und mein Abgeordneter , unternommen um diese absolut undemokratische Vorgehensweise ( Abstimmung 1 Tag bevor das EU-Parlament widersprechen könnte ) zu verhindern ? Finden Sie es gerechtfertigt fremden Mächten weitreichendere Befugnisse als deutschen Behörden einzuräumen ?

MfG Schneider

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Sehr geehrter Herr Schneider,

Ihre Anfrage beantworte ich gern. Da ich aber alle Anfragen, die mich nur über abgeordnetenwatch.de erreichen, grundsätzlich nicht inhaltlich beantworte, bitte ich Sie, sich direkt an mich zu wenden, was leicht und ohne Mühe möglich ist. Für den Fall einer entsprechenden Nachfrage an eine meiner zahlreichen Emailadressen (z.B. thomas.feist@bundestag.de ), oder über meinen Internetauftritt www.thomasfeist.de, erhalten Sie auf jeden Fall ausführlich Antwort. Ich bin ein großer Freund des Dialogs und der elektronischen Möglichkeiten, aber mein Respekt gegenüber den Fragestellern gebietet es, weder die Fragen noch meine Antworten auf einem öffentlichen Markt, wie es Internetplattformen sind, beliebig breit zu treten. Viele Menschen nutzen die verschiedenen Möglichkeiten, mit mir direkt in Kontakt zu treten, wie z.B. über meinen Internetauftritt oder verfolgen meine Tätigkeiten regelmäßig bei Twitter und Facebook. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass nach wie vor die Möglichkeit besteht mit mir ein persönliches Gespräch zu führen. Wenden Sie sich dazu bitte an eines meiner beiden Büros in Leipzig oder direkt an mein Bundestagsbüro in Berlin. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Feist, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Sehr geehrter Herr Schneider,

die jahrelangen Verhandlungen der Europäischen Union mit den USA zur Datenweitergabe sind noch nicht abgeschlossen. Vertragspartner für die USA ist die Europäische Union, die einzelnen Mitgliedstaaten haben dabei beratende Funktion. Unter der Maßgabe der deutschen Datenschutzgesetze hat die Bundesregierung den ersten Entwurf des SWIFT-Abkommens noch abgelehnt, aber sich nach weitreichenden Änderungen zum zweiten Entwurf enthalten, auch um damit die Verhandlungen mit den USA in diesen wichtigen Fragen nicht zu blockieren. So konnten insbesondere in den Fragen des Rechtsschutzes, der erhobenen Datenarten, der Laufzeit und der Gefährdungsbewertung sowie der Zusammenarbeit mir Europol eindeutige Vertragsverbesserungen erzielt werden.

Auch wenn die Weitergabe von Bankdaten für den Bürger einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen mag, muss man sich jedoch klarwerden, dass es gerade die möglichst umfassende Kontrolle der internationalen Finanzströme ist, die weltweiten Terrorismus und Anschlägen schon weit vor dem tatsächlichen Ereignis wirksam Einhalt gebieten kann. Wie viel Leid und unnötige Tote dadurch bereits vermieden wurden, wird wohl nur Spekulation sein. Aber jeder einzelne verhinderte Terroranschlag, der ja oft in der Vorbereitung mit teils erheblichen Geldtransfers verbunden ist und auf diesem Weg erkannt werden konnte, ist ein wirklicher Gewinn, für den ich dankbar bin.

Die Datenweitergabe erfolgt dabei meiner Meinung nach nicht „an fremde Mächte“, wie Sie sich ausdrücken, sondern an demokratische Institutionen befreundeter und vertragspartnerschaftlicher Staaten, die einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen, und mit denen wir zahlreiche weitere Abkommen und Verträge haben. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist und bleibt dabei generell völlig ausgeschlossen.

Der Diskussionsprozess ist nach wie vor nicht abgeschlossen, insbesondere sind sie nach den Berichten zur Zusammenarbeit mit der NSA neu entfacht. Die deutsche Bundesregierung hat dabei erfolgreich ihre Position gegenüber dem Vertragspartner deutlich gemacht und klar zu erkennen gegeben, dass Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsreche deutscher Bürger einen sehr hohen Stellenwert einnehmen, der keinesfalls verletzt werden darf. Gerade die CDU/CSU-Bundestagsfraktion forderte wiederholt die Bundesregierung auf, das Datenschutzbedürfnis des Einzelnen weiter zu verbessern und auch international zu gewährleisten.

Sicher werden wir demnächst weitere vertragliche Abkommen mit den USA erzielen, die auf keinen Fall unseren deutschen Gesetzen widersprechen werden und weiterhin ein Höchstmaß an partnerschaftlicher Sicherheit bei der Vermeidung persönlicher Nachteile und sicher keine Verstößen gegen unsere Gesetze beinhalten. Dafür werde ich mich mit meinen parlamentarischen Möglichkeiten auch weiterhin einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Feist