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Thomas Ehbrecht
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Frage von Karsten L. •

Frage an Thomas Ehbrecht von Karsten L. bezüglich Innere Sicherheit

Werden sie sich persönlich bzw. die CDU für den Ausbau des Katastrophenschutz zukünftig verstärkt einsetzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

natürlich nehmen wir uns als Fraktion, aber auch als Wahlkreisabgeordneter diesem Thema „Ausbau des Katastrophenschutz“ an und sind derzeit in den Abstimmungen, die ich wie folgt ausführlich wiedergeben möchte.

„Anlass für die Novellierung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) ist die Reorganisation des Brand- und Katastrophenschutzes in Niedersachsen sowie die Erkenntnisse der aus der Bewältigung von Schadensereignissen der letzten Jahre. Die sechs Ämter für Brand – und Katstrophenschutz werden aus den Polizeidirektionen herausgelöst und mit der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) und Aufgabenanteilen der Fachreferate des für Inneres zuständigen Ministeriums in einem zentralen Landesamt konzentriert. Im Gesetz wird durchgängig die Änderung der Verwaltungsorganisation durch die Anpassung der Behördenbezeichnungen nachvollzogen. Gemäß der in § 2 des Gesetzentwurfes genannten Organisationsbezeichnungen untere, obere und oberste Katastrophenschutzbehörde werden im Gesetzestext durchgängig diese neutralen, dem dreistufigen Aufbau der landesweiten Katastrophenschutzbehörden folgenden Bezeichnungen verwandt. Für einige Aufgaben des Katastrophenschutzes wird die Zuständigkeit neu geregelt, um die ministeriellen Zuständigkeiten zu konzentrieren und Aufgaben der neuen zentralen oberen Behörde zuzuweisen.
Die vom Niedersächsischen Landtag beauftrage Strukturkommission hat in ihrem Bericht vom 21.05.2019 die Empfehlung formuliert, als Handlungsinstrument vor der förmlichen Feststellung des Katastrophenfalls den Voralarm gesetzlich zu definieren. Dies entspricht auch dem Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände als Vertretung der kommunalen Aufgabenträger. Als Ereignis unterhalb des Katastrophenfalles werden daher der Katastrophenvoralarm und das außergewöhnliche Ereignis auch auf weitere Anwendungsfälle erweitert. Die Begrenzung auf eine epidemische Lage wird der Realität nicht gerecht und bedarf der Öffnung für alle denkbaren Szenarien. Das Thema Schutz kritischer Infrastrukturen erhält Einzug in das Gesetz, als politisch normiertes Vorhaben der Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag. Einige im Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) definierte Anforderungen an die Schadensbewältigung beim Ausfall kritischer Infrastrukturen werden aufgegriffen. Das Gesetz stellt nun deutlich stärker auf eine dezidierte Vorbereitung des Katastrophenschutzes an erkannte Gefahren und durchgeführte Risikoanalysen ab. Dazu werden u.a. die zentralen Einheiten im Katastrophenschutz, das Zentrallager für den Katastrophenschutz wie auch Einheiten für den EU- Einsatz gesetzlich normiert. Für die Anbringung von Einrichtungen zur Warnung der Bevölkerung vor Katastrophengefahren wird eine weitere dringend notwendige Regelung geschaffen.“

Der Gesetzentwurf liegt noch im Innenministerium. Voraussichtlich in den nächsten Wochen wird das Kabinett über den GE zur Novellierung des NKatSG beschließen. Offen dürfte aber noch die Frage der Finanzierung sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thomas Ehbrecht, MdL