Frage an Thomas Ehbrecht von Uwe R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Ehbrecht,
Ihr von mir zuvor gefragter Partei- und Kandidatenkollege Theuvsen hat mich ausdrücklich an Sie als Jagdexperten verwiesen. Daher frage ich Sie nun:
Die CDU fordert, dass der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden soll. Welche Folgen hätte eine solche Regelung durch das NJagdG?
Ich frage dies vor dem Hintergrund, dass die Jäger nach Aussage des Umweltministers dann für alle Schäden aufkommen müssten, die durch Wölfe in Nds. entstehen. Bislang zahlt ja das Land Entschädigungen an Tierhalter, die durch Wolfsriss einen Teil ihrer Herde verloren haben. Nach Aussage von Minister Wenzel müssten zukünftig die Jäger für alle Kosten aufkommen, wenn der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen würde. Er lehne deshalb eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ab. So war es in einem Kurzinterview des Ministers vor etwa zehn Tagen im NDR 1 ("Radio Niedersachsen") zu hören.
Ich habe weder im BJagdG noch im NJagdG eine solche Bestimmung gefunden, die das zwingend vorschreibt, aber möglicherweise gibt es ja klare Regelungen in irgendwelchen Verordnungen oder Richtlinien, die mir nicht bekannt sind (evtl. EU-Regelungen). Wie ist also die konkrete Regelung zum Schutz des Wolfes einerseits und zum Schutz der Herdentiere (Schaf, Ziege, Rind etc.) derzeit? Und wie soll eine Regelung durch die Aufnahme des Wolfes in das nds. Jagdrecht konkret ausgestaltet werden, damit die geschilderte Folge eben nicht eintritt? Oder würden durch den Vorschlag der CDU tatsächlich die Kostenfolgen bei den Jägern bleiben?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
U. R.
Sehr geehrter Herr R.,
danke für Ihre Frage, die ich natürlich gern - auch aus der Sicht eines Jagdfunktionärs - beantworten möchte.
Als Grundsatz für den Umgang mit dem Wolf muss gelten: Der Wolf ist ein Raubtier. Der Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere steht an erster Stelle. Bei Tieren, die sich untypisch verhalten und eine tatsächliche Bedrohung für den Menschen darstellen, muss eine Entnahme durch speziell ausgebildetes Personal grundsätzlich möglich sein. Wir werden nach Erreichung der artenschutzrechtlichen Voraussetzungen den Wolf zwecks Regulierung der Population und zur Eingrenzung von Nutztierschäden in das Jagdrecht aufnehmen, mit ganzjähriger Schonzeit. Wir werden Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz gegen Wolfsrisse praxistauglich weiterentwickeln, Förderobergrenzen und -inhalte aufheben bzw. ergänzen und die Regeln zur Beweislast vereinfachen. Wo allerdings Maßnahmen zum Herdenschutz nicht ausreichen, werden wir ein Bestandsmanagement für Wölfe schaffen. Für vom Wolf verursachte Schäden kommt weiterhin das Land auf.
Die CDU will die Wölfe auch weiterhin erhalten und schützen. Aber wir stehen auch klar für einen restriktiven Umgang mit Wölfen, die sich artuntypisch verhalten, keine Scheu mehr zeigen und damit eine Gefahr für Menschen darstellen. In diesem Fall müssen sie auch erlegt werden.
Umgekehrt kann es nicht sein, dass die Ausweitung des Wolfsbestands in Niedersachen über den allgemeinen Tierschutz gestellt wird, wie es der amtierende Umweltminister Wenzel zu praktizieren scheint. Es ist untragbar, dass die vom Wolf gerissenen, schwer verletzten Tiere oft stundenlange Qualen erleiden müssen, bis sie endlich von einem Wolfsberater erlöst werden dürfen. Kein Mensch kann glauben, ein Raubtier könne problemlos in einer dichtbesiedelten Kulturlandschaft angesiedelt werden – ohne jegliche Form der Regulierung. Wenn der Wolf in Niedersachsen eine Zukunft haben soll, muss er endlich als das wahrgenommen werden, was er ist: ein Raubtier, dessen Bestand zwar gepflegt, aber mit Rücksicht auf das sensible Gleichgewicht der niedersächsischen Tierwelt und den Schutz des Menschen auch sinnvoll reguliert werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Ehbrecht