(...) Ich habe in mehreren Stellungnahmen ausführlich meine Haltung zum neuen Waffenrecht dargestellt. Die Frage einer Altersbeschränkung beim Führen von Messern wurde im Rahmen des Gesetzegebungsverfahrens diskutiert, es wurde jedoch aus alltagspraktischen Gründen nicht umgesetzt, da jungen Menschen in der Berufsausbildung z. B. (...)
Sehr geehrter Herr Padberg,
ich verweise auf meine Antwort zur Ihrer Frage vom 1. Oktober 2008.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß MdB
(...) Derzeit ist davon auszugehen, dass zumindest die Entschädigungssummen gerettet werden. Wir sollten nun die weiteren Verhandlungen und durchaus die weiteren Bemühungen der isländischen Regierung, die Kaupthing-Bank vor der Insolvenz zu bewahren, abwarten. (...)
(...) Als Folge tragen die afghanischen Sicherheitskräfte mittlerweile in großem Maße selbst zur Herstellung der Sicherheit in ihrem Land bei und beteiligen sich an gemeinsamen Operationen mit ISAF und OEF, um diesen zunehmend ein "afghanisches Gesicht" zu geben. Zudem setzt sich die Bundesregierung als Mitinitiator der Europäischen Polizeimission EUPOL dafür ein, dass der Aufbau der nationalen Polizei in Afghanistan weiter voranschreitet. Die dafür vorgesehenen Mittel hat die Bundesregierung von 12 Mio. (...)
(...) Bei der parlamentarischen Beratung haben sich alle Beteiligten um eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Verbotsnorm bemüht, damit das Führungsverbot primär gewaltbereite Jugendliche und Heranwachsende in Ballungsgebieten trifft und nicht Handwerker, Wanderer und Hobbywinzer beeinträchtigt, die ein Messer als nützliches Werkzeug mit sich führen. Soweit in der Praxis Abgrenzungsfragen geklärt und weitere Fallgruppen für das berechtigte Führen bestimmter Messer gebildet werden sollten, ist dies für den Vollzug des Waffenrechts den zuständigen Ländern zu überlassen. Da bekanntlich nicht jeder Einzelfall geregelt werden kann und schon kleine Abweichungen des Sachverhaltes zu anderen rechtlichen Würdigungen führen können, wären detaillierte Vorgaben und Ausführungen aus hiesiger Sicht auch eher irreführend als hilfreich. (...)
(...) Von einem Verkauf über eine Internetauktion der Hamburger Staatsanwaltschaft soll künftig abgesehen werden, die Auktion wurde eingestellt. Die Länder entscheiden in eigener Verantwortung darüber, ob die eingezogenen Gegenstände, deren Erwerb oder Besitz legal sind, aus fiskalischen Gründen veräußert werden sollen, oder im Interesse der Generalprävention unbrauchbar gemacht werden sollen. (...)