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Thomas Bareiß
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Frage von Anne P. •

Frage an Thomas Bareiß von Anne P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bareiß,

Anlässlich der Finanzkrise und der ausstehenden Entscheidung über ein Konjunkturpaket würde ich gerne Ihre Meinung zu folgenden Themen wissen:
1. Sehen Sie eine Chance in der besseren Förderung von alternativen Energien in Form von Zuschüssen für Anlagenbau in diesem Sektor?
2. wie stehen Sie zur Möglichkeit einen Energieausweis für Häuser und Wohnungen verpflichtend vorzuschreiben und Häuser/ Wohnungen erst ab einem bestimmten niedrigen Verbrauchswert zu Verkauf oder Vermietung zu zulassen? Ein Energiepass nützt nichts, wenn Mieter darauf angewiesen sind eine Wohnung zu erhalten.( Für PKW gilt ja auch eine, wenn auch recht unzureichende Vorschrift).
3. Warum werden mal wieder vorwiegend Gelder für Straßenbau und nicht für den Ausbau des Schienennetzes und des öffentlichen Nahverkehrs eingesetzt? Auch dort werden Arbeitsplätze geschaffen und zwar nachhaltig.
4. Werden endlich faire Bildungschancen für alle geschaffen? Stichworte kleine Klassen, besserer Förderunterricht, höherer HartzIV Satz für Kinder, Schulbeihilfe bei ALGII auch für die Klassenstufen 10-12. Nichtanrechnung von Kindergeld bei ALGII Bezug
5. Befürchten Sie nicht, dass Steuersenkungen für ein Konjunkturprogramm nicht tauglich sind. Es wird doch nur zu noch weniger Mittel für Bildung, Umweltschutzmaßnahmen und öffentlichem Nahverkehr führen. Ganz abgesehen davon, dass von Steuersenkungen nur "besser Verdienende" profitieren.

Mit freundlichen Grüßen
Anne Pötz

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Sehr geehrte Frau Pötz,

vielen Dank für Ihre Mail bezüglich der finanziellen Verwendungsmöglichkeiten im Rahmen des Konjunkturpaketes. Sie betonen in diesem Zusammenhang besonders die Bedeutung der Bereiche erneuerbare Energien, Infrastruktur und Bildung. Daher möchte ich Ihnen einen kurzen Abriss über bisher Geleistetes und darüber hinausgehend weiterer Zielsetzungen geben.

1. In Deutschland haben wir den Nutzen Erneuerbarer Energien bereits früh erkannt und mit zwei Gesetzen deren stetigen Ausbau gefördert. Das Erneuerbare-Energie-Gesetz bildet hierfür den Grundstein und ist wichtiger Motor beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich. So werden Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und dafür einen festgelegten Preis zu zahlen. Mit der Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes zum 1. Januar 2009 haben wir das Gesetz modernisiert und machten es nach Analysen der Europäischen Kommission zum kostengünstigsten und wirksamsten Förderinstrument für den Strom aus Erneuerbaren Energien. Das Ziel der Bundesregierung ist mit dieser Weiterentwicklung den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung, der 2008 15,3 % betrug, bis 2020 auf 30% erhöhen. Bis zum Jahr 2030 soll die Hälfte des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen.

Mit dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz wollen wir dafür sorgen, dass neben dem Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung auch der der Wärmebereitstellung steigt. Da dieser in den letzten Jahren eher verhalten gewachsen ist und 2008 7,3 % betrug, soll dieser besonders gefördert werden und bis zum Jahr 2020 auf 14 % steigen.

Auch die Bundeskanzlerin hat betont, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien stetig gefördert werden müsse, um die festgesetzten Ziele bis 2020 zu erreichen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Vergütungssätze Erneuerbarer Energie in den letzten Jahren angehoben. Die Forschungsförderung ist von 2004 50 Millionen auf 2009 97 Millionen gestiegen. Auch das Marktanreizprogramm, welches die verstärkte energetische Nutzung der Biomasse insbesondere für die Wärmebereitstellung fördert, ist von 125 Millionen auf 236 Millionen gestiegen. Darüber hinaus fördert die KfW weiterhin mit den aus Bundesmitteln im Zinssatz verbilligten Krediten bzw. mit Zuschüssen aus den Programmen für "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Wohngebäuden. Durch die im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel kann die erfolgreiche Förderung auf hohem Niveau verstetigt werden. Ich denke, dass wir mit den beiden Gesetzen ein optimales Umfeld zur Förderung der Erneuerbaren Energien geschaffen haben und diese weiterhin kräftig ausbauen werden können.

2. Ihre Frage nach einem Energieausweis wirft eine Reihe --teilweise grundsätzlicher -- europa- und grundgesetzlicher Fragen auf. Unter anderem würde dieser ein Handelsverbot nicht sanierter Gebäude in einem Mitgliedstaat errichten sowie das Eigentumsrecht und die Berufsausübungsfreiheit berühren. Eine solche Regelung dürfte daher, wie sie selbst angemerkt haben, unverhältnismäßig sein.

3. Auch der Förderung von Straße und Verkehr hat man im Rahmen des Konjunkturprogramms Rechnung getragen. Von 1991 bis 2008 hat der Bund insgesamt rund 67,1 Mrd. Euro in die Schienenwege investiert. In der Zukunft sieht das Zweijahresprogramm der Bundesregierung vor, den Bau oder die Planung von wichtigen Bedarfsplanprojekten im Bereich Bundesschienenwege mit 420 Millionen Euro zu beschleunigen, um sie schneller fertig zu stellen. Ein Programm für attraktivere Bahnhöfe wird gestartet, für das 150 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Weitere 50 Millionen Euro sind für zusätzliche Lärmsanierungsmaßnahmen vorgesehen.

Auch die Deutsche Bahn AG gab in der letzten Woche bekannt, in diesem und dem nächsten Jahr eine Investition von 11 Milliarden Euro zu tätigen. Das Unternehmen wird hierfür 1,3 Milliarden Euro aus dem zweiten Konjunkturpaket erhalten. Im Rahmen des umfangreichen Investitionsprogramms sollen Bahnhöfe und Strecken modernisiert werden. Die Bahnstrecken sollen in den kommenden zwei Jahren mit bis zu 2,5 Milliarden Euro instand gehalten werden. Laut Konzernangaben können so rund 600.000 Arbeitsplätze abgesichert werden.

Für die Bestellung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr werden jedes Jahr rund 5,2 Milliarden Euro benötigt. Mit der am 1. Januar 2008 in kraft getretenen Gesetzesänderung erhalten die Länder für 2008 rund 6,7 Milliarden Euro, die bis 2014 auf rund 7,3 Milliarden Euro anstiegen werden. Damit stehen den Ländern auch künftig genügend Mittel für die Bestellung von Nahverkehrsleistungen und darüber hinaus für qualitative Verbesserungen und Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr.

4. Massive Investitionen in den Bildungsbereich sind unumgänglich, denn gut ausgebildete junge Menschen sichern die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. So hat die Landesregierung Baden-Württembergs im letzten Sommer ein Maßnahmenpaket unter dem Titel "Qualitätsoffensive Bildung" beschlossen. Dieses sieht vor, zusätzlich etwa 4000 Lehrerstellen einzustellen und die schrittweise Absenkung des Klassenteilers auf 28 Schüler pro Klasse bis 2012 vorzunehmen. Die Mehrkosten werden bis 2012 rund 74 Mio. Euro betragen.

5. Wir wollen stärker aus der Finanzkrise herauskommen, als wir hineingegangen sind. Hierzu sei gesagt, dass wir sowohl Investitionen in Erneuerbare Energien, Infrastruktur und Bildung brauchen, aber auch Unterstützungen in unterschiedlichster Form für die Arbeitnehmer tätigen müssen.

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wird über die Familienkassen an alle Kindergeldbezieher eine Einmalzahlung (Kinderbonus) von 100 Euro je Kind ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird bei der Einkommenssteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Darüber hinaus werden Familien seit Beginn 2009 durch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages unterstützt. Die Wiedergewährung der sogenannten Pendlerpauschale und die Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entlasten die Arbeitnehmer weitergehend.

Im Rahmen des vorliegenden Maßnahmenpaketes erfolgt in 2009 eine weitere Entlastung in Höhe von 2,9 Mrd. Euro und ab 2010 in Höhe von 6,05 Milliarden Euro durch Senkung der Einkommenssteuer, von der auch mittelständische Unternehmen profitieren werden. Hierzu erfolgt eine Anhebung des Grundfreibetrages um 170 Euro auf 7 834 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2009. Als Einstieg in einen Abbau der kalten Progression werden die übrigen Tarifeckwerte ebenfalls ab 1. Januar 2009 nach rechts verschoben. Auch der Eingangssteuersatz wurde zur gezielten Entlastung der untersten Einkommen von 15 % auf 14 % gesenkt. Der Bundeszuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung wird zum 1. Juli 2009 um 3 Milliarden und 2010 um 6 Milliarden erhöht. So sinken die paritätisch finanzierten Beitragssätze um 0,6 %.

Damit die Abfederung des Konjunktureinbruchs und der Brückenschlag zum nächsten Aufschwung gelingt, werden wir die Menschen, insbesondere auch diejenigen, die Sozialabgaben und Steuern zahlen, nachhaltig entlasten. Auf diese Weise stärken wir die Leistungsbereitschaft und den Grundoptimismus der Menschen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bareiß MdB

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