Werden Sie Ihr baden-württembergisches Landtagsmandat auch nach einer erfolgreicher OB-Wahl in Heidelberg ausüben?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Bauer, auf die ich Ihnen gerne stellvertretend antworte.
Seit dem Jahr 2016 gilt eine im Abgeordnetengesetz von Baden-Württemberg verankerte strikte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Das heißt, zum Beispiel Lehrer, Bürgermeister oder Landräte können nicht gleichzeitig berufstätig und Mitglied im Landtag sein. Entsprechend würde Frau Bauer ihr Landtagsmandat im Falle einer Wahl zur Oberbürgermeisterin von Heidelberg niederlegen. Die Bürger*innen Heidelbergs, die ihr bei der Landtagswahl 2021 die Aufgabe der Vertretung Heidelbergs im Landtag zugetragen haben, würden ihr durch die Wahl die neue Aufgabe der Oberbürgermeisterin Heidelbergs übertragen.
Im baden-württembergischen Wahlrecht ist zudem festgelegt, dass für ausscheidende Abgeordnete die jeweiligen Zweitkandidat*innen nachrücken. Diese wurden bereits im Vorfeld der Landtagswahl 2021 nominiert und standen auch auf dem Wahlzettel - im Falle von Frau Bauers Ausscheiden würde die Grüne Stadträtin Dr. Marilena Geugjes nachrücken. So ist sichergestellt, dass Heidelberg in jedem Falle die ganze Legislatur im Landtag von Baden-Württemberg vertreten ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Weber (Persönlicher Mitarbeiter Theresia Bauer)