Frage an Theresia Bauer von Arnulf W. bezüglich Staat und Verwaltung
Der Landtag hat im Mai letzten Jahres die Gemeindeordnung im Mai letzten Jahres die Gemeindeordnung novelliert. Es wurde ein § 37a eingefügt („Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum“), der Sitzungen in Videokonferenz erlauben sollte.
Eine Reihe von Gemeinden führt solche Sitzungen inzwischen durch. Viele - auch die Stadt Heidelberg – tut dies nicht mit dem Argument, die in solchen Beschlüssen gefasste Beschlüsse seien nicht rechtssicher. Auch der baden-württembergische Gemeindetag teilt diese Position.
Was haben Sie/Ihre Partei unternommen, um hier eine Klärung im Sinne einer pademiekonformen Lösung herbeizuführen?
Sehr geehrter Herr Weiler-Lorentz,
Die grüne Fraktion war wegen der Zurückhaltung, digitale Gremien aus Gründen von Rechtsunsicherheit nicht anzuberaumen, mit der CDU-Fraktion im Gespräch, um Anpassungen anzustoßen. Diese haben dort leider keinen Anklang gefunden. Die grüne Fraktion wird sich angesichts der anhaltenden Pandemielage aber weiterhin für eine Klärung der Frage einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Teresa Fanz