Frage an Theresia Bauer von Anna K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bauer,
Ich wollte soeben eine Frage zur Aufhebung der Ausgangssperre in Ba-Wü stellen, habe aber gesehen, dass Frau Hahn dies bereits vor zwei Tagen getan hat, inklusive zeitnaher Antwort eines Ihrer Mitarbeiter. Danke hierfür.
Ich würde allerdings die Frage von Frau Hahn gerne noch präzisieren und konkretisieren:
1) Ab welcher Inzidenz wird in Baden-Württemberg die Ausgangssperre abgeschafft?
2) Ähnlich wie Frau Hahn (und sicherlich Hundertausende, wenn nicht Millionen Bürger in Ba-Wü) interessiert mich die deutliche wissenschaftliche Evidenz für diese Maßnahme. Gibt es dazu Studien? Hat die Landesregierung dahingehend begleitend Studien in Auftrag gegeben? Wenn nicht, wie wird die Maßnahme begründet, über den "gefühlten, eventuellen Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung" hinaus?
Mit freundlichen Grüßen,
A. K.
Sehr geehrte Frau Karen,
durch die gestrige Gerichtsentscheidung hat sich das Thema ja nun mittlerweile in der Sache erledigt. Ein Statement der Landesregierung dazu finden Sie hier:
Wie Sie diesem entnehmen können, gab es keinen landesweiten Schwellenwert, ab dem die Regelung zurückgenommen wäre, wohl aber den Plan, diese aufgrund der insgesamt positiven Entwicklung in Baden-Württemberg mit der nächsten Fassung der Corona-Verordnung in der nächsten Woche aufzuheben und in eine Regelung zur Verhängung regionaler Ausgangsbeschränkungen umzuwandeln. Wie diese genau ausgestaltet sein wird, wird derzeit erarbeitet und welcher Schwellenwert dann ausschlaggebend sein wird, darüber kann auch ich derzeit nur spekulieren.
Mir ist bisher keine wissenschaftliche Studie bekannt, die die Auswirkung genau dieser Maßnahme untersucht hätte. Es erscheint mir auch vom Forschungsdesign her sehr schwierig, das zu fassen (ich muss allerdings gestehen, dass ich dafür kein Experte bin), so dass sich am ehesten ein Vergleich der Inzidenzentwicklung zwischen Regionen mit härteren und weniger harten Lockdown-Maßnahmen anbietet (aber auch da ist die Ausgangssperre ja nur ein Baustein in einem Maßnahmen-Mix). Insgesamt können wir - wie ich schon Frau Hahn geantwortet habe - feststellen, dass das baden-württembergische Vorgehen der letzten Wochen eher geeignet war, die Inzidenz zu senken als das in anderen Bundesländern der Fall war - und ich hoffe sehr, dass sich durch die gestrige Gerichtsentscheidung daran nichts ändert!
(Antwort von Florian Kollmann, Wahlkreisbüro Theresia Bauer)