Frage an Theresia Bauer von Gertrud F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bauer,
Sie haben gerade das Urteil des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofes mit dem Satz „Dieses Urteil atmet den Geist der 60er Jahre“ kritisiert. Das ist einigermaßen erstaunlich. Darf ich fragen, wie Sie zum Prinzip der Gewaltenteilung stehen? Glauben Sie, dass Sie als Ministerin (Exekutive) nicht an die bestehenden Gesetze, insbesondere die Verfassung, und ihre Auslegung durch Gerichte (Judikative), insbesondere dem Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg, gebunden sind? Muss Ihrer Meinung nach der Verfassungsgerichtshof bei der Auslegung des bestehenden Verfassungsrechtes die politischen Ansichten der jeweiligen Hochschulministerin oder des vermeintlichen Zeitgeistes berücksichtigen? Ich frage vor allem deshalb, weil wir derzeit in vielen Ländern Europas eine beunruhigende Außerkraftsetzung von rechtstaatlichen Prinzipien durch die Exekutive beobachten.
Mit freundlichen Grüßen,
G. F.