Frage an Theresia Bauer von Max S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Bauer,
Bestandteil des Studiums an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg ist ein sogenanntes Praxissemester. Dieses soll den Studenten dazu dienen, schon während des Studiums Praxiserfahrung in Unternehmen zu sammeln, um so besser auf den späteren Arbeitsmarkt vorbereitet zu sein.
Generell halte ich das Praxissemester für einen sinnvollen Teil des Studiums. Jedoch frage ich mich, warum das Praxissemester auch für Studenten, die vor Beginn des Studiums eine duale Ausbildung im selben Bereich des Studiums abgeschlossen haben (und danach evtl. schon mehrere Jahre in ihrem Beruf gearbeitet haben), verpflichtend ist.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man in einem halben Jahr Praxissemester mehr praktische Erfahrungen sammeln kann, als während einer dreijährigen dualen Ausbildung und ggf. anschließender Berufstätigkeit. Dazu ist die Dauer von nur 100 Tagen einfach zu gering und steht in keinem Verhältnis zu einer mehrjährigen Berufsausbildung. Viele Studenten verbringen ihr Praxissemester im gleichen Unternehmen, in dem sie schon ihre Ausbildung absolviert und gearbeitet haben, teils sogar mit dem gleichen Aufgabengebiet.
Daher wäre es meiner Meinung nach zweckmäßig, den Studenten mit vorangegangener Berufsausbildung im selben Bereich das Praxissemester zu erlassen und stattdessen die duale Ausbildung anzuerkennen. Dies hätte zudem den Vorteil, dass die betroffenen Studenten ihr Studium ein halbes Jahr früher abschließen können und so früher Geld verdienen und Steuern zahlen könnten.
Wie stehen Sie zu dieser Thematik?
Mit freundlichen Grüßen
Max Storz
Sehr geehrte Frau Storz,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Es liegt allerdings im Ermessen der Hochschulen, wie sie mit der Anerkennung und Anrechnung bereits vorhandener beruflicher Qualifikation umgeht.
In der Regel wird bei einer einschlägigen Berufsausbildung das Vorpraktikum entlassen. Das Praktische Studiensemester allerdings baut auf dem Wissen der vorausgegangenen Studiensemester auf und ist deshalb eine wichtige Komponente des Studienfaches. Über Ausnahmen der Anrechnungsmöglichkeiten muss die Hochschule entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Theresia Bauer