Frage von Bernd E. • 12.12.2012
Frage an Theresia Bauer von Bernd E. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Hallo Frau Bauer,
als zuständige Ministerin möchte ich Ihnen eine Frage zum Thema Religionsunterricht und der doch recht restriktiven Regelung aus dem BW Schulgesetz in §100(3) befragen:
Wie ist Ihre Meinung zu der Regelung, dass aus dem Religionsunterricht unterjährig nicht ausgetreten werden kann. Sind Sie ein Befürworter dieser Regelung oder möchten Sie sich für eine Lockerung einsetzen. Falls Sie die Regelung befürworten können Sie operative Gründe für diese Regelung anführen. Sehen Sie hier einen Verfassungskonflikt?
"§100 - Teilnahme am Religionsunterricht
(3) Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur zu Beginn eines Schulhalbjahres zulässig."
Antwort ausstehend von Theresia Bauer Bündnis 90/Die Grünen