Frage an Theresia Bauer von Arne B. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Bauer,
Durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden gerade jetzt zehntausende gebührenfinanzierte Beiträge der öffentlich Rechtlichen aus dem Netz entfernt und so für die Öffentlichkeit unzugänglich gemacht.
Diese Seiten werden allerdings von vielen anderen Webseiten als Referenzen genutzt, so dass ungezählte Informationssuchende und Interessierte nur noch Fehlerseiten sehen, wenn sie die Quellen der entsprechenden Artikel im Netz sichten wollen.
Da ich in der letzten Wahl grün gewählt habe, möchte ich gerne wissen, wie Sie Sinnhaltigkeit und Auswirkungen dieser Aktion einschätzen – und falls Sie beides bezweifeln, was sie dagegen tun wollen.
Liebe Grüße,
Arne Babenhauserheide
Lieber Arne,
an der Sinnhaftigkeit dieses Unterfangens lässt sich zweifeln, denn die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern online gestellten und nun gelöschten Inhalte wurden von den GebührenzahlerInnen schon bezahlt. Dass diesen aufgrund kleinteiliger Vorgaben (Drei-Stufen Test) wertvolle Informationen und Beiträge für immer verloren gehen, ist bedauerlich.
Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich dafür aus, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch im Internet Präsenz zeigen darf, wenn er junge Menschen erreichen und konkurrenzfähig bleiben möchte. Obwohl der Drei-Stufen Test, als Ergebnis des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, ein Bürokratiemonster ist, so hat mit ihm aber auch die grundsätzliche Überprüfung des Online-Angebots ein Ende gefunden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter haben dadurch Planungssicherheit erhalten. Deshalb begrüßen wir dieses Verfahren.
Lassen Sie mich kurz die Hintergründe erklären, welche die Inhalte des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags bestimmten: Im Rahmen langwieriger Verhandlungen wurde die Legitimität des Online-Angebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter festgelegt. Vor allem die privaten Rundfunkunternehmer und Verlegerverbände hatten immer ein großes Interesse daran, gebührenfinanzierte Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu beschränken. Der Vorwurf: Die Inhalte seien nicht programmbegleitend sondern unabhängig davon und hätten deshalb nichts auf den Webseiten von ARD und ZDF zu suchen.
Im Verlaufe der Verhandlungen machte besonders die Europäische Union ziemlich genaue Vorgaben, so dass der Dreistufen-Test eingeführt wurde: Bis Ende August müssen die öffentlich-rechtlichen Programme ihr Online-Angebote durchforsten und folgende Stufen durchlaufen:
1. Es muss den demokratischen, sozialen, kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen.
2. Es muss zum publizistischen Wettbewerb beitragen und
3. klarlegen, wie hoch der finanzielle Aufwand dafür ist.
Mit dem Drei-Stufen Test soll also geprüft werden, ob das Angebot den Markt verzerrt. Den Kritikern des Online-Angebotes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter wurde damit die Möglichkeit gegeben, ihre Bedenken im Verfahren einzuspeisen.
Erfüllen die Inhalte der Sender die genannten Vorgaben nicht (bspw. inhaltlich von dem Programm losgelöste Inhalte), so müssen diese gelöscht werden. Dies wurde vor allem von den privaten TV- und Rundfunkveranstaltern sowie von den Verlegerverbänden immer wieder eingeklagt. Das dabei aber auch immense Inhalte und damit Werte vernichtet werden, dass sehen Sie völlig richtig. Wohl niemand kann damit einverstanden sein.
Bei weiteren Fragen zum Thema empfehle ich, direkten Kontakt zu unserem medienpolitischen Sprecher Jürgen Walter aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Theresia Bauer