Frage an Theresa Theune von Norbert S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Emer,
Ihrer Antwort auf eine entsprechende Frage entnehme ich, dass Sie zu den wenigen BefürworterInnen einer weiteren Privatisierung von städtischen Wohungsbaugesellschaften gehören, wenn auch unter bestimmten Auflagen.
Ist Ihnen bewußt, dass dies von der überwältigenden Mehrheit der Berliner und Berlinerinnen, vor allem von den Mietern unter Ihnen, abgelehnt wird (siehe Umfrage rbb vom 24.08.06).
Zeigt nicht die Privatisierung der Wasserbetriebe, von GASAG und BEWAG welche Konsequenzen sich für die Bürger daraus ergeben?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie selbst nicht zur Miete wohnen?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Siebert
Sehr geehrter Herr Siebert,
Entschuldigen Sie bitte die Verspätung. Ich möchte Ihnen dennoch eine Antwort nicht schuldig bleiben.
Sie haben recht, ich wohne nicht zur Miete. Das liegt allerdings weniger an einem hohen Einkommen, sondern daran, daß mir in meinem Leben die Sicherheit einer eigenen Wohnung wichtig war und ich so die Prioritäten gesetzt habe.
In fast allen europäischen Ländern ist die Eigentumsquote um ein Vielfaches höher als in Deutschland. Versuchen sie einmal in den Niederlanden eine Wohnung zu mieten. Oder in Spanien. Sie werden nur geringe Auswahl haben.
Ich halte Wohnungseigentum für einen wichtigen Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb haben Sie in meiner Antwort auf Frau Emer gelesen, daß ich gerne auf politischer Ebene anregen würde, eine Art Eigenkapitalfonds aufzulegen, der Mietern ermöglicht, bei Privatisierung ihre eigene Wohnung zu kaufen.
Darüberhinaus möchte ich nochmals betonen, daß die Grünen ein Konzept vertreten, nachdem etwa 60.000 Wohnungen - über das gesamte Stadtgebiet verteilt - im öffentlichen Besitz erhalten bleiben sollen, um sozialpolitische Spieräume zu erhalten.
Über sozialpolitische Ziele hinaus sehe ich nicht, warum der Besitz von Wohnungen eine öffentliche Aufgabe sein sollte, bzw. warum eine öffentliche Verwaltung sich besonders zum Großgrundbesitzer eignet.
Davon völlig losgelöst ist für mich übrigens die Frage der Miethöhe. Hier scheint mir zum Schutz der Mieterinnen und Mieter ein wohnungspolitisch sinnvoll gemanagter und auch gerichtlich durchsetzbarer Mietspiegels unbedingt erforderlich.
Mit einem freundlichen Gruß!
Theresa Theune