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Thekla Walker
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Rolf K. •

Wollen wir wirklich Öl und Gas einsparen?

Sehr geehrte Frau Walker,
„Wer Energie spart, z. B. beim Heizen und Warmwasserverbrauch hilft mit, D. unabhängiger von … zu machen“ schreibt unser Klimaschutzminister R. Habeck.
Eigentlich wäre es in unserem Fall sehr einfach bei 12 Wohneinheiten Warmwasser von Brenner-Erhitzung auf Boiler-Elektro-Erwärmung umzustellen. Damit könnte man im Sommer den Brenner weitgehend abschalten und Warmwasser über Strom regeln. Somit würden m.E. über das Jahr ca. 16-22 % Öl oder Gas eingespart werden. Nun ist es aber so, dass das wohl nicht gewünscht wird; so z.B. in Baden-Baden (aber auch in vielen anderen Städten) wird, wenn über Boiler das Warmwasser erhitzt wird, der Mietwert der Wohnung um 0,73 €/qm gemindert.
Frage:
Halten Sie eine derartige Regelung im Mietspiegel für gerechtfertigt?
Wie wird denn mittelfristig die Art des Heizens und Erwärmen von Wasser für Haushaltsverbrauch sich gestalten?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Um den Energieverbrauch in Bestandsgebäuden zu reduzieren sind viele Maßnahmen denkbar. Eine Möglichkeit ist das von Ihnen vorgeschlagene Umstellen der Erhitzung von Warmwasser auf Boiler-Elektro-Erwärmung und das damit verbundene Abschalten der Heizung im Sommer. Auch der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen, der Austausch von veralteten Heizungs- und Zirkulationspumpen und das Dämmen von Heizungsrohren sind vergleichsweise niederschwellige Maßnahme die vor dem nächsten Winter durchgeführt werden sollten. Wo immer möglich sollte natürlich schon jetzt auf erneuerbare Energien umgestellt und die Gebäudehülle energetisch ertüchtigt werden.

Uns steht eine umfassende Transformation der Wärmeversorgung bevor. In Baden-Württemberg sind Stadtkreise und große Kreisstädte dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen für kleinere Kommunen steht ein Förderprogramm zur Verfügung. Die Kommunen entwickeln im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Der Wärmeplan gibt Auskunft über die zukünftige Energieversorgung für verschiedene kommunale Gebiete und kann lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen. Perspektivisch ist davon auszugehen, dass in der zukünftigen Wärmeversorgung Wärmenetze sowie Wärmepumpen eine große Rolle spielen werden.

Der Mietspiegel gibt Aufschluss über die ortsübliche Vergleichsmiete und wird jeweils lokal für eine Gemeinde erstellt. Nach § 558 Abs. 2 BGB wird die ortsübliche Vergleichsmiete aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind, gebildet

In der Regel enthält ein Mietspiegel verschiedene Kategorien, wie Qualität der Wohnungsausstattung oder Zustand im Hinblick auf sparsamen Energieverbrauch, mit deren Hilfe die Eigenschaften einer Wohnung im Geltungsbereich des Mietspiegels beschrieben werden und die bei der Abschätzung des üblichen Mietzinses herangezogen werden können. Diese Kriterien sind nicht rechtlich geregelt, sondern geben beispielhaft die wertbildenden Faktoren wieder, die auf dem Mietwohnungsmarkt üblicherweise für die Festlegung der Miethöhe als ausschlaggebend angesehen werden.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine, konkret zur Frage der Versorgungssicherheit mit Gaslieferungen aus Russland und mit Blick auf den kommenden Winter 2022/2023, dürfte eine elektrische Boiler-Warmwasseraufbereitung gegenüber einer Gasheizung in der Tat eher einen werterhöhenden Faktor darstellen, weil auch bei Reduzierung und Verteuerung der Gaslieferungen verlässlich die Warmwasseraufbereitung sichergestellt werden kann. Eine solche kurzfristige Entwicklung kann ein Mietspiegel allerdings nicht tagesaktuell abbilden, da die Anpassung und Neuerstellung von Mietspiegeln erst im Turnus von 2 bzw. 4 Jahren erfolgt.  

Eine konkrete Handlungsmöglichkeit für die Landespolitik, etwa in Form einer Möglichkeit zur Änderung rechtlicher Regelungen zu Mietspiegeln, ergibt sich bezüglich der konkreten Bestimmung im Baden-Badener-Mietspiegel nicht, da sie nicht auf Rechtsvorgaben beruht, sondern auf der Einschätzung auf dem allgemeinen Mietwohnungsmarkt, die durch ein externes Fachinstitut ermittelt und bewertet wurde.

Die Umstellung der Warmwasseraufbereitung von Brenner-Erhitzung mittels Gasbrenner auf Boiler-Elektro-Erwärmung hat jedoch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Miethöhe in einem konkreten bestehenden Mietverhältnis in der Weise, dass aufgrund der Umrüstung die aktuelle Miete gesenkt werden muss. Die ortsübliche Vergleichsmiete kommt in bestehenden Mietverhältnissen zum Tragen für die Frage zulässiger Mieterhöhungen (§ 558 BGB) sowie beim Neuabschluss eines Mietvertrags in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§ 556d BGB Mietpreisbremse).

Mit freundlichen Grüßen

Thekla Walker 

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