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Thekla Walker
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Frage von Helmut K. •

Frage an Thekla Walker von Helmut K. bezüglich Wirtschaft

Finden sie es richtig dass unter ihrer Regierung Gesetze durchgesetzt wurden die praktisch Enteignungen gleichkommen? Das Jagdrecht wurde enteignet indem der eigenständige Rechtskreis entmachtet wurde. Durch das Bewirtschaftungsverbot 5 m an allen möglichen Bachrändern wurde den Bauern ohne irgend einen Ausgleich zig ha Bewirtschaftungsfläche entzogen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Unsere Rechtsordnung sieht vielfältige Einschränkungen der Eigentumsrechte vor. Es ist in nahezu allen Lebensbereichen und durch viele Gesetze so, dass nicht jeder machen kann, was er will, selbst wenn damit Einschränkungen der Nutzung des Eigentums verbunden sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Grundrecht auf Eigentum mit anderen Rechtsgütern in Konflikt gerät. Deshalb heißt es im Grundgesetz in Artikel 14 auch "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt" sowie "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen". Tier- und Naturschutz sind inzwischen Staatsziele mit Verfassungsrang. Tierschutz ist also keine grüne Ideologie, sondern ein Staatsziel in unserem Grundgesetz - beschlossen 2002 in einem interfraktionellen Antrag auch von CDU/CSU und FDP!

Regeln zu den bejagbaren Tierarten, zu Bejagungszeiten und -methoden und ein Fütterungsverbot sind maßvolle Einschränkungen, die in Abwägung aller Schutzgüter angemessen und notwendig sind. Auch der Besitzer eines Baugrundstücks, einer Fabrik oder eines Autos muss sich an Vorschriften halten, die für das Gemeinwohl erforderlich sind. Im Übrigen gibt es kein Eigentumsrecht auf Tierquälerei (Stichwort Totschlagfallen). Deshalb ist es aus meiner Sicht sehr richtig und völlig vertretbar, dass das Abschießen von Haustieren und tierquälerische Totschlagfallen künftig verboten sind.

Wir haben im Übrigen mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes Regelungen getroffen, die in Nachbarländern (Saarland, Elsass, Schweiz u.a.) bereits existieren. Sind dort überall „Ideologen" am Ruder?

Auch die Vorgaben des Wassergesetzes zum Schutz von Gewässerrandstreifen ist aus meiner Sicht kein unzumutbarer Eingriff in Eigentumsrechte, sondern absolut notwendig zur Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen unserer Gewässer. Im Außenbereich gibt es das Verbot der Errichtung baulicher und sonstiger Anlagen innerhalb des Gewässerrandstreifens bereits seit 1996 (da waren wir Grünen bekanntlich in Baden-Württemberg noch nicht in Regierungsverantwortung). Für den Innenbereich wurden die Schutzregelungen in Baden-Württemberg mit dem neuen Wassergesetz zum 1. Januar 2014 eingeführt. Für bereits bestehende bauliche Anlagen gibt es Bestandsschutz. In Härtefällen besteht die Möglichkeit der Entschädigung des Eigentümers oder anderer Nutzungsberechtigter durch das Land, bspw. wenn eine Befreiung nicht möglich ist und der Betroffene unverhältnismäßig oder im Verhältnis zu anderen ungleich und unzumutbar belastet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Thekla Walker

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