Wird es Übergangslösungen bis zum Selbstbestimmungsgesetz geben?
Zunächstmal vielen Dank für das auf den Weg bringen des Selbstbestimmungsgesetzes.
Voraussichtlich wird es ja noch bis ca. Mitte 2023 dauern bis es in Kraft tritt, was ja daran liegt, dass Gesetzgebungsverfahren sehr lang dauern.
Für viele kommt es leider zu spät, weil sie aus verschiedenen Gründen nicht mehr so lang warten können,
zum Beispiel, weil sie es noch vor dem Studium erledigen möchten, um sich an der Uni nicht outen zu müssen.
Für die Betroffenen heißt das weiterhin die entwürdigenden Gutachten mit intimsten Fragen.
Daher meine Frage:
Sind Übergangslösungen geplant, die schneller in Kraft treten können, da kein neues Gesetz nötig ist?
Wäre beispielsweise ein Beschluss oder eine Verlautbarung möglich, dass die intimen Fragen unzulässig sind?
Oder ein(e) Beschluss/Verlautbarung, dass der Alltagstest vereinfacht und verkürzt wird?
Ist sowas möglich? Und ist es geplant?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Mark H.
Hallo Mark H.,
Die Praxis basierend auf dem geltenden Recht kann von der Politik nicht einfach so geändert werden. Denn dafür müssen Gesetze geändert werden, deswegen ist eine Übergangslösung wohl sehr unwahrscheinlich. Aber um es den Menschen die sich gerade jetzt in der Transition befinden, nicht unnötig zu erschweren, finde ich es wichtig und ich werde mich auch dafür einsetzen, dass das Selbstbestimmungsgesetz möglichst schnell in Kraft tritt.
Viele Grüße,
Tessa Ganserer