Frage von Petra F. • 10.01.2024
Wie stehen Sie dazu, dass Menschen, die schon lange auf das Selbstbestimmungsgesetz warten, nun durch die geplante 3-monatige Anmeldefrist wiederholt Gatekeeping erfahren würden?
Antwort von Tessa Ganserer Bündnis 90/Die Grünen • 05.07.2024
Hallo, die im Gesetz vorgesehene Wartezeit ist leider einer der Punkte, welche wir in der politischen Verhandlung über das Selbstbestimmungsgesetz als Kompromiss eingehen mussten. Jedoch ist im Selbstbestimmungsgesetz klar geregelt, dass niemand anderes, als die jeweilige Person selbst, über die eigene geschlechtliche Identität bestimmen kann.