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Tessa Ganserer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Daniela A. •

Wie setzen Sie sich dafür ein, dass nicht-deutschen Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, nicht vom Selbstbestimmungsgesetz ausgeschlossen werden?

Sehr geehrte Frau Ganserer, das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, also unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus! Was tun Sie dafür, dieses Menschenrecht zu gewährleisten?

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Antwort von
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Hallo, 

wir konnten in den Verhandlungen über das Gesetz erreichen, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamen auch für nicht-deutsche Staatsangehörige möglich ist. Voraussetzung dafür ist 

a) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, 

b) eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis und dass man sich rechtmäßig im Inland aufhält oder 

c) der Besitz einer Blauen Karte EU.

Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen. 

Viele Grüße, 

Tessa Ganserer

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