Frage von Amy Z. • 24.03.2023
Üben Sie Druck auf Marco Buschmann aus, damit das Selbstbestimmungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann?
Antwort von Tessa Ganserer Bündnis 90/Die Grünen • 05.07.2024
Das Selbstbestimmungsgesetz tritt nun endlich am 1.November 2024 in Kraft und die dazugehörige Anmeldung nach Paragraph 4 SBGG (Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens) ist im Standesamt schon ab dem 1. August 2024 möglich.